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Ein menschlicher Minister

Gerichtsentscheid: In Niedersachsen dürfen keine Studiengebühren für Langzeitstudenten erhoben werden

Irren ist menschlich und macht sympthatisch. Lutz Stratmann ist sehr symphatisch – aber ein Politiker ohne Glück. Niedersachsens CDU-Wissenschaftsminister hat sich nun mit einem Gesetz, das er wegen seiner Rechtssicherheit rühmte, eine peinliche Klatsche vom Braunschweiger Verwaltungsgericht eingefahren. In einem Eilverfahren entschied das Gericht, dass im Land keine Langzeitstudien-Gebühren für das Sommersemester 2006 erhoben werden dürfen.

Eine Studentin der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel hatte gegen einen Bescheid geklagt, sie solle ab dem Sommer Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester zahlen. Das Gericht gab ihr recht. Den Passus für Langzeitstudierende im Hochschulgesetz gibt es nämlich nicht mehr. Er war bei der Einführung von allgemeinen Studiengebühren durch ein Gesetz im vergangenen Dezember automatisch gelöscht worden. Dem Einwand, der Gesetzgeber habe dies so nicht gewollt, ließen die Richter nicht gelten. „Auch eine versehentlich nicht zum Ausdruck gebrachte Regelungsabsicht des Gesetzgebers“ könne „nicht berücksichtigt“ werden.

Klar, dass ein Sprecher Stratmanns die Entscheidung „völlig unspektakulär“ findet und von einem „redaktionellen Fehler“ spricht. Klar, dass die SPD findet, Stratmann sei „noch nicht einmal in der Lage, eine Gebührengereglung, die seit Jahren problemlos funktioniert, aufrechtzuerhalten“.

Klar ist auch, dass Lutz Stratmanns Studiengebühren-Gesetz betont-rechtssicher sein sollte. Weil er Angst vor Klagen hatte, verschob Stratmann die Einführung von Studiengebühren für alle um ein halbes Jahr auf 2007. Grund: Das Verfassungsgericht schreibe vor, dass Studierende über die Einführung der Gebühren mit ausreichend Vorlauf informiert werden müssten. Stratmann kassierte sogar eine dicke Rüge vom Landesrechnungshof, weil er von der Idee abgerückt war, die Hochschulen sollten selbst über die exakte Höhe der Gebühren entscheiden können – natürlich wegen rechtlicher Bedenken. ksc

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