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Absurder Vorstoß

Betr.: „Schluss mit Kuscheln“, taz hamburg v. 1. 2.

So sehr ich Kuschs Vorstoß beim Thema Sterbehilfe unterstütze, so entschieden widerspreche ich ihm, wenn er die Abschaffung des den Erziehungsgedanken in den Vordergrund stellenden Jugendstrafrechts fordert. Es stimmt zwar – wie Kusch in der Neuen Zeitschrift für Strafrecht schreibt –, dass Kriminalität im Jugendalter „meist nicht Indiz für ein erzieherisches Defizit ist, sondern überwiegend entwicklungsbedingte Auffälligkeit“. Daraus aber zu folgern, dass Strafe als solche geeignet ist, diese Auffälligkeiten abzustellen, ist absurd und widerspricht allen kriminologischen und entwicklungspsychologischen Erkenntnissen.

Die Zurechtweisung Kuschs durch CDU-Fraktion und Ersten Bürgermeister begrüße ich ausdrücklich. Mein Eindruck ist aber, dass es diesen Kritikern in erster Linie nicht um die Sache, sondern um die Art und Weise (Nicht-Beteiligung) des Vorstoßes geht. Und dies wiederum halte ich für bedauerlich, zeigt es doch, dass die längst wissenschaftlich widerlegte Ansicht, allein Bestrafung führe zu Verhaltensänderungen und damit zu einem nachhaltigen Schutz der Bevölkerung, in der CDU maßgebend ist. HOLGER GUNDLACH, Kriminaloberrat i.R.

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