HARTZ-IV-EMPFÄNGER: Schonvermögen verdreifacht
BERLIN | Der Bundestag hat die Ausweitung des Schonvermögens für Hartz-IV-Empfänger beschlossen. Das gestern mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedete Gesetz sieht vor, dass die Bezieher von Arbeitslosengeld II künftig 750 Euro statt bisher 250 Euro pro Lebensjahr behalten dürfen, sofern sie das Geld für die Altersvorsorge zurücklegen. Wer arbeitslos wurde, musste bisher seine private Altersvorsorge weitgehend auflösen. Mit der Regelung setzt Schwarz-Gelb ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. (afp)
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