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GERICHTSURTEIL ZU ANTI-ISRAEL-PROTESTBroder schlägt Friedensaktivistin

KARLSRUHE | Lassen sich Demonstranten vor laufender Kamera auf politische Debatten mit Fernsehjournalisten ein, können sie die Ausstrahlung dieser Interviews später eventuell nicht verhindern. Dies entschied der Bundesgerichtshof im Streit zwischen einer Friedensaktivistin und dem TV-Journalisten Henryk M. Broder in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Die Frau hatte auf einer Mahnwache in Berlin wegen einer Militäraktion Israels gegen die sogenannte Gaza-Solidaritätsflotte demonstriert. Broder hatte sie in ein Gespräch verwickelt und Ausschnitte in seiner satirischen Sendung „Entweder Broder“ gezeigt. Dem Urteil zufolge kann die Frau eine erneute Ausstrahlung nicht verhindern. Sie habe sich im „politischen Meinungskampf“ zu Fragen von allgemeinem öffentlichen Interesse geäußert und mit ihrem Protest auf die öffentliche Meinungsbildung einwirken wollen. (afp)

(Az: VI ZR 209/12)

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