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In aller Kürze

Rocker sind weiter Outlaws

Die „Mongols“ bleiben in Bremen weiter verboten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies jetzt einen Eilantrag des Motorradclubs gegen das Vereinsverbot zurück (Aktenzeichen 1 B 104/13). Das Innenressort hatte den „Mongols MC Bremen“, der sich zu den „Outlaw Motorcycle Clubs“ rechnet, 2011 verboten. Das OVG hält das nach dem bisherigen Erkenntnisstand für rechtmäßig und verweist auf die damaligen, gewalttätigen Auseinandersetzungen mit den Rockern der „Hells Angels“ und der „Red Devils“. Das Klageverfahren gegen das Verbot läuft weiter.

Gräber sollen öffentlich bleiben

Die katholische Kirche lehnt die Deregulierung des Bestattungswesens ab. Propst Martin Schomaker kritisierte die von SPD und Grünen angestoßene Aufhebung der Friedhofs- und Bestattungspflicht. Friedhöfe seien „wichtige Orte für die gemeinsame Erinnerungskultur einer Gesellschaft“. Privatisierung von Trauer gefährdeten diese. Die Möglichkeit, die Urne eines Verstorbenen zwei Jahre zu Hause aufzubewahren, lehnt die katholische Kirche deshalb strikt ab.

Ochtumwiese soll unbebaut bleiben

Der BUND fordert die Grünlandflächen in Brokhuchting endgültig aus dem Flächennutzungsplan zu streichen (taz berichtete). „Die Bebauung widerspricht aufgrund ihrer Auswirkungen auf das angrenzende Naturschutzgebiet den dort mit viel Aufwand betriebenen Naturschutzzielen“, sagt der BUND. 2004 war das Bauen dort noch erklärtes Ziel der großen Koalition. Rot-Grün dürfe nicht vor Partikularinteressen eines Bauunternehmens einknicken. Die Entscheidung des Senats auf das Bauen auf der „grünen Ochtumwiese“ zu verzichten, ist laut BUND „vollkommen richtig“.

Fast 300 Anträge auf Betreuungsgeld

Für knapp 300 einjährige Kinder haben Eltern in Bremen bislang einen Antrag auf Betreuungsgeld gestellt. „Das entspricht in etwa unseren Erwartungen“, sagte ein Sprecher des Sozialressorts am Dienstag. Das umstrittene Betreuungsgeld wird seit dem 1. August an Eltern gezahlt, die ihren Nachwuchs zu Hause erziehen und keine Krippe in Anspruch nehmen. Allerdings gilt die Regelung nur für Kinder, die im August 2012 oder später geboren sind.  (taz/dpa)

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