: Das Mädchen muss bleiben dürfen
Betr.: „Eine Woche Zeit zum Packen“, taz hamburg vom 11. 4. 06
Die Abschiebung ist formal berechtigt, menschlich aber völlig daneben. In Baden-Württemberg setzt sich die CDU-Sozialministerin gerade in einem sehr ähnlich gelagerten Fall für eine Härtefallregelung im Sinne des Kindes ein. Als pensionierter Polizeibeamter stehe ich für Recht und Gesetz, aber wenn dies zu so offensichtlicher Inhumanität führt, muss es Ausnahmen geben. Das Mädchen muss bleiben dürfen – mit ihrer Mutter! HOLGER GUNDLACH, Hamburg
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