: Bergrecht fragwürdig
BUND kündigt gegen die Abweisung seiner Klage gegen Enteignung einer Wiese im Tagebaugebiet Berufung an
DÜSSELDORF taz ■ Der Streit um die Obstbäume von Otzenrath geht in die nächste Runde. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf am späten Dienstagnachmittag die Zwangsenteignung eines Wiesengrundstücks des BUND im geplanten Abbaugebiet Garzweiler II für rechtens erklärt hatte, haben die Naturschützer Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster angekündigt. Das Urteil ändere nichts daran, dass der Tagebau Garzweiler II „energiewirtschaftlich überflüssig, klimaschutzpolitisch verheerend und sozialpolitisch fatal“ sei, sagte nach dem Urteilsspruch Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND-Landesverbandes NRW.
Nach Ansicht des BUND, der gegen die von der Bezirksregierung Arnsberg verfügte Zwangsenteignung Klage eingereicht hatte, belegt das Urteil die „ganze Absurdität des Bergrechts“. Erst dürften die Planungen nicht rechtlich überprüft werden, und wenn dann die Bagger Tatsachen geschaffen hätten, würden die Rechte der vom Tagebau Betroffenen und die Umweltbelange als nachrangig gegenüber den privatwirtschaftlichen Interessen des Energieriesen RWE eingestuft.
„Bergrecht ist wie Kriegsrecht gegen die Umwelt“, sagte BUND-Landesvorsitzender Klaus Brunsmeier. Ganze Landstriche würden für die Gewinnung eines antiquierten Energieträgers verwüstet. „Auch ohne Garzweiler II gehen die Lichter nicht aus“, so Brunsmeier. Im Laufe des Zwangsenteignungsverfahrens hatte der BUND Gutachten vorgelegt, die belegen sollen, dass der Tagebau problemlos durch effizientere und umweltverträglichere Formen der Energiegewinnung ersetzt werden kann.
Auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird sich mit Garzweiler II befassen. Dort wird Ende Juni die Klage eines Betroffenen aus Immerath gegen den genehmigten Rahmenbetriebsplan verhandelt. HENK RAIJER
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