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IN ALLER KüRZE

Neues Wasserschutzgebiet

Der Senat hat das Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Blumenthal neu festgelegt und vollständig geschützt. Mit der Verordnung werden Handlungen und Anlagen, die das Grundwasser verschmutzen können, beschränkt oder verboten. Das neue Wasserschutzgebiet umfasst auf bremischem Gebiet eine Fläche von rund 12,2 Quadratkilometern. Dazu kommen 19 Quadratkilometer in Niedersachsen, die bereits 2013 ausgewiesen worden sind.

Nachzahlung für Beamte

BeamtInnen, die Teilzeit gearbeitet haben und vor dem 1. Juli 2008 in Pension gegangen sind, können mit einer Nachzahlung und künftig höheren Pensionen rechnen. Insgesamt geht das Finanzressort von Nachzahlungen in Höhe von 25,5 Millionen Euro aus. Auslöser sind mehrere Gerichtsurteile, wonach ein Versorgungsabschlag aufgrund von Teilzeit eine unzulässige Geschlechterdiskriminierung ist – es sind hauptsächlich Frauen betroffen. Alle in Frage kommenden 4.000 Akten werden nun überprüft. Finanziert werden sollen die Mehrkosten aus dem Sondervermögen Versorgungsrücklage.

Länger in der Kita

Im Kindergartenjahr 2014/2015 wird Bremen den Rechtsanspruch auf Betreuung im Kindergarten von vier auf sechs Stunden aufstocken. Das hat die Stadtbürgerschaft beschlossen. Der Anspruch sei aber keine „Mindestbetreuungszeit“, sagte die grüne Sozialsenatorin Anja Stahmann. Eltern könnten ihre Kinder auch in Zukunft für vier Stunden anmelden, wenn sie das wünschten. Wer aber einen Ganztagsplatz brauche, der bekomme auch einen, so Stahmann. Erstmals haben dann auch alle Zweijährigen, die im Oktober, November oder Dezember drei Jahre alt werden, ab August einen Anspruch auf Betreuung im Kindergarten. Das neue Gesetz enthält zudem erstmals ein Diskriminierungsverbot: „Die Aufnahme darf nicht aus Gründen seiner Herkunft und seiner Nationalität sowie nicht aus konfessionellen, weltanschaulichen oder ethnischen Gründen verweigert werden“.

Schule wieder in Betrieb

Vier Wochen nach dem Brand in der Gröpelinger Grundschule an der Fischerhuder Straße können die ersten Klassen zurückkehren. Die Beschränkung auf die Verlässlichen Grundschule bleibt bestehen. Eine Betreuung wird weiter angeboten.  (taz)

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