ARBEITSLOSE SPANISCHE FAMILIE: Dortmunder Sozialgericht gewährt Hartz IV
DORTMUND | Das Sozialgericht Dortmund hat einer arbeitslosen spanischen Familie Hartz-IV-Leistungen gewährt, obwohl deutsches Recht dies ausschließt. Dieser Leistungsausschluss sei vermutlich mit Europarecht nicht vereinbar, begründete das Gericht seine Eilentscheidung. Das Bundessozialgericht hatte wegen einer Vielzahl ähnlicher Fälle bereits den Europäischen Gerichtshof um eine grundsätzliche Entscheidung ersucht. Es geht um die Frage, ob es sich bei Hartz IV um „Sozialleistungen“ handelt, die EU-Ausländern verwehrt werden können, oder um „besondere Geldleistungen“, die auch EU-Ausländern den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen und deshalb gewährt werden müssen.
Das Jobcenter lehnte den Antrag der Eltern auf Hartz IV ab, weil laut Gesetz EU-Ausländer, die sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, keinen Anspruch darauf haben. Das Gericht gewährte der Familie nun vorerst 1.033 Euro monatlich und begründete dies mit „erheblichen Zweifeln“ an der Vereinbarkeit des Leistungsausschlusses für EU-Bürger mit dem Gemeinschaftsrecht der EU. (afp)
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