piwik no script img

ARBEITSLOSE SPANISCHE FAMILIEDortmunder Sozialgericht gewährt Hartz IV

DORTMUND | Das Sozialgericht Dortmund hat einer arbeitslosen spanischen Familie Hartz-IV-Leistungen gewährt, obwohl deutsches Recht dies ausschließt. Dieser Leistungsausschluss sei vermutlich mit Europarecht nicht vereinbar, begründete das Gericht seine Eilentscheidung. Das Bundessozialgericht hatte wegen einer Vielzahl ähnlicher Fälle bereits den Europäischen Gerichtshof um eine grundsätzliche Entscheidung ersucht. Es geht um die Frage, ob es sich bei Hartz IV um „Sozialleistungen“ handelt, die EU-Ausländern verwehrt werden können, oder um „besondere Geldleistungen“, die auch EU-Ausländern den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen und deshalb gewährt werden müssen.

Das Jobcenter lehnte den Antrag der Eltern auf Hartz IV ab, weil laut Gesetz EU-Ausländer, die sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, keinen Anspruch darauf haben. Das Gericht gewährte der Familie nun vorerst 1.033 Euro monatlich und begründete dies mit „erheblichen Zweifeln“ an der Vereinbarkeit des Leistungsausschlusses für EU-Bürger mit dem Gemeinschaftsrecht der EU. (afp)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen