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Nicht mehr unter Terrorverdacht

Nach fünf Jahren streicht Washington einen somalischen Schweden von der Terrorliste

STOCKHOLM taz ■ Ahmed Yusuf darf bald wieder arbeiten, ein Bankkonto haben und ins Ausland reisen. All dies war ihm fast fünf Jahre verboten. Nun erhielt er vom US-Finanzministerium kommentarlos die Mitteilung, er sei von deren Sanktionsliste gestrichen worden. Auf der war er im November 2001 gelandet, vermutlich weil der aus Somalia stammende Schwede zum Vorstand von al-Barakaat gehörte.

Über al-Barakaat, ein traditionelles Hawala-Geldtransfernetzwerk, sollen nach Erkenntnissen der US-Geheimdienste auch Gelder zur Terrorfinanzierung vermittelt worden sein. Beweise dafür gab es nie. Unterlagen aus Washington, die der schwedische Verfassungsschutz erhielt, bezeichnete dessen Chef als „unzureichend, um ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen“. Im Untersuchungsbericht der 11.-September-Kommission wurden die Verdachtsmomente gegen al-Barakaat schon 2004 ausdrücklich als „falsch“ bezeichnet.

Das änderte nichts daran, dass Yusuf auf der Ofac-Sanktionsliste (Office of Foreign Assets Control) blieb. Die Aufnahme in diese Liste der US-Regierung setzt eine Automatik in Gang. Werden von keinem Mitglied des UN-Sicherheitsrats binnen 48 Stunden Einwände erhoben, wird sie in ihrer jeweiligen Form vom UN-Sanktionskomitee für bindend erklärt. Die EU übernimmt die Liste danach ungeprüft als eigene „Terrorliste“. So war Ahmed Yusuf laut Verordnung der EU-Kommission vom 12. November 2001 zum Terrorhelfer geworden und alle Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, die Sanktionen umzusetzen.

Im November letzten Jahres hatte das EG-Gericht in Luxemburg eine Klage von Ahmed Yusuf gegen seine Aufnahme in die EU-Sanktionsliste abgewiesen. Die Begründung lautete: Entscheidungen des UN-Sicherheitsrats seien gegen eine gerichtliche Überprüfung immun.

REINHARD WOLFF

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