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IN ALLER KÜRZE

Streit um Esso-Häuser

Der Streit zwischen dem Bezirk-Mitte und dem Investor Bayerische Hausbau um den Anteil an Sozialwohnungen in den Neubauten auf dem Esso-Areal an der Reeperbahn dauert an. Die SPD beharrt auf einen Anteil von 50 Prozent öffentlich geförderte Wohnungen, die Hausbau möchte nur 30 Prozent bauen.  (taz)

U-Bahn fährt durch

Nach knapp zwei Wochen Schienenersatzverkehr durch Busse zwischen den Haltestellen Sternschanze und St. Pauli kann die U3 wieder durchfahren. Das teilte die Hochbahn mit. Grund für die Sperrung ist ein barrierefreier Ausbau der Haltestelle Feldstraße. Wegen weiterer Bauarbeiten fährt die U3 noch bis zum 21. März ohne Halt an der Feldstraße durch.  (dpa)

Teure Schüler

Jeder Schüler hat im Jahr 2011 die Freie und Hansestadt Hamburg 7.200 Euro gekostet. Damit lag Hamburg deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 6.000 Euro je Schüler, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.  (dpa)

Fliegende Bauten geben auf

Das Theaterzelt „Fliegende Bauten“ am Heiligengeistfeld muss in Kürze schließen. Die Betreiber geben nach 15 Jahren wegen finanzieller Schwierigkeiten auf, dies berichtet der NDR. Die „Fliegenden Bauten“ hätten schon länger Schwierigkeiten gehabt. Vor zwei Jahren musste das Haus Insolvenz anmelden.  (taz)

Pflegeheim doch bedroht

Die Bewohner des von der Schließung bedrohten Pflegeheims Lutherpark im Hamburger Stadtteil Bahrenfeld müssen möglicherweise doch aus der Einrichtung ausziehen. Denn trotz des Eingreifens von Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) ist die Einrichtung nach Informationen des NDR noch nicht in ihrer bisherigen Form gerettet. Die Zusage zu helfen, droht zu platzen. Denn sollte das Pflegeheim tatsächlich insolvent sein, brauchen auch die verbliebenen 130 Bewohner neue Unterkünfte.  (taz)

Antrag zur Restitution

Einen Entschließungsantrag zum Verlust von Kulturgut in der NS-Zeit will Hamburg am Freitag im Bundesrat einbringen. Darin fordert der Senat eine Aussetzung der 30-jährigen Verjährungsfristen sowie die Umkehr der Beweislast. Bislang müssen die Erben der Enteigneten darlegen, was ihnen gehörte und wie es in den Handel kam. Künftig sollen die Käufer beweisen müssen, dass sie dies im „guten Glauben“ taten.  (taz)

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