piwik no script img

Keine Verjährung

Die neue „Bleiberechtsregelung“ sieht vor, dass eine Familie sechs Jahre hier leben muss, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Es sei denn, die Ausländerbehörde attestiert ihr „unkooperatives Verhalten“. Dann wird sie abgeschoben. Der Kurde Abdulaziz Saado soll bei der Einreise angegeben haben, „staatenlos“ zu sein. Die Ausländerbehörde behauptet, er sei in der Türkei registriert. Seine Frau hat bei der Einreise ihren libanesischen Pass vorgelegt. Dennoch werden ihr Falschangaben vorgeworfen. Ein wegen der angeblichen Identitätsfälschung eingeleitetes Verfahren wurde eingestellt. Im Ausländerrecht verjährt der Vorwurf jedoch nicht. Der Anwalt der Familie hat gegen die Abschiebeanordnung Widerspruch eingelegt. cja

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen