piwik no script img

IN ALLER KÜRZE

Fluchthelfer bestreitet Geldmacherei

In der gestrigen Fortsetzung des Prozesses gegen fünf Männer aus Bremerhaven wegen „Einschleusung von Ausländern“ vorm Landgericht Bremen (taz berichtete) erklärte der Hauptangeklagte, die ihm zur Last gelegten Einnahmen seien „überwiegend zu hoch angesetzt“. Durch die Beschaffung von Flugtickets und falschen Pässen, mit denen er syrischen Flüchtlingen aus der Türkei nach Deutschland verhalf, habe er zum größten Teil sogar finanzielle Verluste erlitten. Das Gericht muss klären, ob die Männer „gewerbsmäßige“ Schleuser sind oder den Flüchtlingen helfen wollten.  (taz)

Senat billigt Strafvollzugsgesetz

Der Senat hat gestern den Entwurf für ein Landesstrafvollzugsgesetz beschlossen. Der weicht an einigen Stellen von dem Entwurf einer Länderarbeitsgruppe ab: Bremen hält etwa an der Arbeitspflicht für Gefangene fest, der Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln wird verboten und eine komplette Video-Überwachung vorgesehen. Die Mindestbesuchsdauer hingegen wird verdoppelt und therapeutische Maßnahmen werden festgeschrieben. Ein eigenes Landesstrafvollzugsgesetz wurde nach der Föderalismusreform nötig. Nun entscheidet die Bürgerschaft.  (taz)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen