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Bundesarchiv ratlos

■ Keine Hinweise, ob Krelle freiwillig oder auf Befehl zur Waffen-SS ging

Die Vergangenheit des umstrittenen HU-Ehrendoktors Wilhelm Krelle bleibt weiter unklar. Auch nach einer Durchsicht der Dokumente des Bundesarchivs ist offen, unter welchen Umständen Krelle in den Jahren 1944 und 1945 bei der Waffen-SS kämpfte.

„Es ist nicht ohne weiteren Nachforschungsaufwand möglich zu klären, auf welcher Grundlage Herr Krelle den Dienstrang eines SS-Sturmbannführers führte“, hieß es gestern in einer Erklärung des Bundesarchivs. Die Leitung der Humboldt-Universität hatte das Archiv um eine solche Untersuchung gebeten, nachdem aus der Studentenschaft Vorwürfe gegen Krelle wegen seiner Zeit in der Waffen-SS laut geworden waren.

Die umstrittene Frage, ob Krelle gegen seinen Willen zur Waffen-SS versetzt wurde, konnte auch das Bundesarchiv nicht klären. In den Unterlagen des Oberkommandos der Wehrmacht ist in einer „Handliste der Generalstabsoffiziere“ Wilhelm Krelle unter der Rubrik „Zur Waffen-SS versetzte und kommandierte Offiziere“ verzeichnet.

Im Zusammenhang mit Krelle ist in den weiteren Akten sowohl von einer „Kommandierung“ als auch von einer „Versetzung“ die Rede. „Kommandiert“ hieße: Umsetzung ohne Möglichkeit des Widerspruchs (was Krelle behauptet). Die Bedeutung einer „Versetzung“ ist unter den Archivaren umstritten: Der Historiker und frühere Mitarbeiter des Bundesarchivs, Rudolf Absolon, hält in seinem Buch „Die Wehrmacht im Dritten Reich“ eine Versetzung noch bis 1945 „nur auf eigenen Antrag“ des Offiziers für möglich.

Das Bundesarchiv selbst sieht es dagegen als „nicht zweifelsfrei geklärt“ an, daß eine solche Versetzung mit Zustimmung von Krelle habe passieren müssen. Bernhard Pötter

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