: Kronzeuge Gorbi durchgefallen
■ Bundesverfassungsgericht bestätigt: Die sowjetische Bodenreform in Ostdeutschland bleibt unumkehrbar
Berlin (taz) – Zum zweiten Mal hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gestern die Unumkehrbarkeit der sowjetischen Enteignungen in Ostdeutschland bestätigt. Die Richter wiesen Verfassungsbeschwerden zurück, die die Rückgabe von insgesamt rund drei Millionen Hektar Land erreichen wollten. Anlaß für den neuen Prozeß hatte der ehemalige sowjetische Staatschef Michael Gorbatschow gegegeben, der bestritten hatte, daß die Akzeptanz der Bodenreform aus sowjetischer Sicht eine Bedingung der Wiedervereinigung gewesen sei. Damit geriet die Argumentation der Bundesregierung bei der ersten Karlsruher Verhandlung 1991 ins Zwielicht. Dort hatte Außenstaatssekretär Dieter Kastrup erklärt, es könne „keinem Zweifel unterliegen“, daß die Sowjetunion und die DDR der Vereinigung „nicht zugestimmt hätten“, wenn die Bodenreform rückgängig gemacht worden wäre. Rund 14.000 Grundbesitzer waren bis 1949 enteignet worden. Sie und ihre Nachkommen wurden von den Verfassungsrichtern enttäuscht. Die Bundesregierung habe bei politischen Verhandlungen „einen breiten Raum politischen Ermessens“, erklärte das BVerfG. Deshalb müsse die Regierung selbst entscheiden, wie eine Verhandlungssituation einzuschätzen sei. Christian Rath
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