: Interessenkonflikte im Gesundheitswesen
ABHÄNGIGKEITEN Zunehmend verlangen Fachzeitschriften, dass ihre Autoren geschäftliche Verbindungen mit Pharmafirmen offenlegen
VON KLAUS-PETER GÖRLITZER
Honorare für Beratertätigkeiten, Aufträge für klinische Studien, Aktienbesitz, mitunter sogar Firmenbeteiligungen– geschäftli- che Verbindungen zwischen ÄrztInnen und der Gesundheitsindustrie werden zunehmend kritisch beäugt. Zwar gibt es reichlich ExpertInnen, die behaupten, Geld und Anerkennung von Pharmaunternehmen beeinflussten sie keineswegs. Nicht so selbstgewiss ist dagegen David Klemperer, Vorsitzender des Deutschen Netzwerkes Evidenzbasierte Medizin. Er warnt vor – teils unbewussten – Nebenwirkungen: „Interessenkonflikte können das Urteilsvermögen beeinträchtigen.“
Wer sich für Beziehungsgeflechte interessiere, solle die Möglichkeit haben, sich selbst ein Bild zu machen. Deshalb fordert Klemperer öffentlich zugängliche Register, in denen Personen und Organisationen mit Selbstauskünften für Transparenz sorgen. Aufgelistet werden sollen etwa haupt- und nebenberufliche Tätigkeiten, Honorare und Zeitaufwand, auch Selbsteinschätzungen zu „gefühlter Beeinflussung“.
Der Professor für Sozialmedizin aus Regensburg ist beispielhaft vorangegangen. Auf seiner Homepage www.davidklemperer.de steht tatsächlich schon ein persönliches „Interessenregister“. Dort erfährt man unter anderem, dass er seine Mitgliedschaften in diversen Beratungsgremien durchaus als „Imagegewinn“ wertet. Und dass er 240 Euro für einen Aufsatz über Interessenkonflikte (zeitlicher Aufwand: „zwei Wochen“) erhalten hat, den das Deutsche Ärzteblatt (DÄB) veröffentlichte.
Klemperers – eher geringe – Nebeneinnahmen sind für MedizinprofessorInnen sicher untypisch, sein offener Umgang damit ebenfalls. Die Sensibilität in Fachkreisen ist indes gewachsen, sichtbar auch im DÄB. Hier werden seit 2005 alle AutorInnen wissenschaftlicher Artikel gebeten, eine schriftliche Erklärung zu möglichen „Interessenkonflikten“ abzugeben.
Auskunft geben sollen sie insbesondere über finanzielle Verbindungen zu Unternehmen, „deren Produkte im Artikel mittelbar oder unmittelbar berührt sind“. Sieht der publikationswillige Wissenschaftler keine Interessenkollision, wird auch diese Selbsteinschätzung am Ende seines Textes vermerkt.
Erste Erfahrungen mit den Vorgaben beschrieb das DÄB im Oktober 2008. Der Leiter der Medizinisch-Wissenschaftlichen Redaktion, Christopher Baethge, bilanzierte unter der Überschrift „Transparente Texte“: „In den Jahren 2006 und 2007 bestand bei 65 von 207 Original- und Übersichtsartikeln (31,4 Prozent) in der Rubrik Medizin des Deutschen Ärzteblattes ein Interessenkonflikt bei mindestens einem der Verfasser.“
Dabei habe es sich „ganz überwiegend“ um „finanzielle Verbindungen zur pharmazeutischen Industrie“ gehandelt.
Manuskripte „gesponserter Autoren“ grundsätzlich nicht zu drucken, wie dies ein niedergelassener Arzt und DÄB-Leser angeregt habe, hält Baethge für falsch, Begründung: Nicht immer gehe ein Interessenkonflikt mit einem Fehlverhalten einher. „Was tun?“, fragt Baethge rhetorisch und antwortet: „Da es nicht gerechtfertigt ist, Artikel allein aufgrund der Interessenkonflikte ihrer Autoren abzulehnen, gibt es außer dem kritischen Lesen keinen anderen Weg, um herauszufinden, wann ein Artikel wirklich verzerrt ist.“
Dieser Hinweis, der im Prinzip für alle Fachzeitschriften gilt, ist ernst zu nehmen. Wer auf den Wissenschaftsseiten des DÄB einen interessanten Artikel über Krankheiten, Therapieoptionen oder medizinische Leitlinien zur Kenntnis genommen hat, sollte in den folgenden Wochen regelmäßig die kleine DÄB-Rubrik „Berichtigung“ anschauen. Dort findet man nicht nur Korrekturen sinnentstellender Setzfehler. Es tauchen auch immer mal wieder nachgereichte Erklärungen zu Interessenkonflikten auf – mit Angaben, die AutorInnen beim Abgeben ihres Originalmanuskripts wohl vergessen hatten.
Etwa der Professor, der über „Impfsicherheit heute“ schrieb und ausweislich der Berichtigung später einräumte, Vortragshonorare bestimmter Impfstoffhersteller erhalten zu haben. Oder eine Autorengruppe, die über eine Klinische Leitlinie zum kolorektalen Karzinom (Darmkrebs) informierte, pharmazeutische Therapien inklusive. In diesem Fall füllten die nachträglich offenbarten Interessenkonflikte vergleichsweise viele Zeilen: Allein dem Hauptverfasser war noch eingefallen, dass er Honorare von drei großen Pharmafirmen für „beratende Tätigkeit“ kassiert hat, außerdem Referentenhonorare bei diesen drei und vier weiteren Unternehmen. Durch wen oder was Berichtigungen veranlasst wurden, teilt die DÄB-Redaktion leider regelmäßig ebenso wenig mit wie die Höhe der finanziellen Zuwendungen.
Wohl gemerkt: Das DÄB, das auch gratis im Internet zu lesen ist und so nicht nur Fachkreise erreicht, ist erkennbar um Transparenz bemüht. Aber was machen in dieser Hinsicht eigentlich die DÄB-Herausgeber, namentlich die Bundesärztekammer (BÄK)? Sie verfasst zum Beispiel Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen, die auch von PolitikerInnen und RichterInnen zu Rate gezogen werden.
BÄK-Richtlinien stehen im Wortlaut auf der Website der Kammer. Ihre Inhalte sind weit gefächert, und sie berühren nicht nur das Leben von ExpertInnen: Die Richtlinienpalette reicht von Vorgaben zur Feststellung des „Hirntods“ über Richtlinien zur pränatalen Diagnostik bis hin zur Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen.
WissenschaftlerInnen, die an solchen Papieren mitgeschrieben haben, werden in den Dokumenten in der Regel aufgelistet. Mehr Details erfährt man aber nicht: Wer einen Eindruck davon bekommen möchte, ob und welche Interessen die honorigen Fachleute leiten (könnten), muss mühsam selbst recherchieren.
Es gibt hierzulande immer noch keine Studie, die VerfasserInnen medizinischer Leitlinien und ihre ökonomischen Vernetzungen systematisch beleuchtet; öffentliche Interessenregister à la Klemperer, die solche Forschungsprojekte unterstützen könnten, fehlen weitgehend.
Um Transparenzforderungen abzuwehren, wird mitunter vorgebracht, Zeit und Geld für einschlägige Recherchen könne man sich sparen, da es in vielen Bereichen der Medizin sowieso kaum noch unabhängige Sachverständige gebe. Das wäre – sollte es wirklich stimmen – ein Armutszeugnis medizinischer Wissenschaften.
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