: Jura-Professor kritisiert CDU-Gehaltsmodell
DIÄTEN Die Bezahlung der CDU-Fraktionschefs ist verfassungswidrig, sagt Jurist Holger Schwemer
So viel verdienen Abgeordnete in der Hamburger Bürgerschaft:
■ Abgeordnete: 2.456 Euro
■ Vize-Fraktionschefs: 4.912 Euro
■ Vize-Präsidenten: 4.912 Euro
■ Fraktionschefs: 7.368 Euro
■ Präsidentin: 7.368 Euro
■ CDU-Fraktionschef: 13.858 Euro
■ Alle erhalten zusätzlich eine Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die CDU-Fraktion darf das Entgelt ihres Chefs nicht aufstocken, so das Gutachten des Hamburger Juristen Holger Schwemer – die lang gepflegte Praxis der Konservativen sei verfassungswidrig. In Auftrag gegeben hatte das Gutachten der CDU-Abgeordnete Heiko Hecht.
Fraktionsvorsitzende in der Bürgerschaft bekommen laut Abgeordnetengesetz das dreifache Entgelt einfacher Abgeordneter: 7.368 Euro. Die CDU-Parlamentarier stockten die Entlohnung ihrer Vorsitzenden aus der Fraktionskasse auf 13.858 Euro auf – so viel verdient ein Senator. Das sorgte schon vor dem Gutachten für Diskussionen – schließlich hat die CDU-Fraktion nach der Wahlschlappe einen kleineren Etat, weil der sich an der Zahl der Mitglieder bemisst. „Diesen Luxus können wir uns nicht mehr leisten“, sagt Hecht.
Schwemer argumentiert mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Daraus leitet er Regeln für die Höhe der Chef-Diäten ab. So sei eine Einkommenshierarchie unter den Abgeordneten eigentlich nicht vorgesehen, deshalb müsse man bei Ausnahmen entsprechend streng sein. Zwar sei nachvollziehbar, dass die Fraktionschefs Mehraufwand haben und diesen entschädigt bekommen sollen, doch eben in Grenzen: Das Gesamtgehalt solle sich an der Vergütung eines Parlamentspräsidenten orientieren.
In genau diesem Rahmen bewegen sich die gesetzlich vorgesehenen Zahlungen. Die CDU überschreitet sie mit ihrem Bonus. Auf einer Klausurtagung im April soll beschlossen werden, wie viel der neue Fraktionschef verdienen soll. DKU
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