: Atomballast für unsere Kinder
Betr.: „Gericht verhandelt über atomare Zwischenlager“, taz nord vom 1. 2. 2007
Die Klage und das Urteil geben Anlass zu folgenden Feststellungen: 50 Jahre nach dem Einstieg in die so genannte friedliche Nutzung der Atomenergie gibt es weltweit noch kein Endlager für den noch Jahrtausende strahlenden Atommüll. Diesen gefährlichen Strahlenmüll 40 Jahre lang in Zwischenlagern deponieren zu wollen, verschiebt das Problem der Endlagerung auf die Generation unserer Kinder.
Eine Trennung von friedlicher und militärischer Nutzung der Atomtechnologie ist nicht möglich. Bekanntlich hat sich die Zahl der Atomwaffenstaaten, von fünf auf heute neun, nahezu verdoppelt. Ein Luft- und Seesicherheitsgesetz, das der Bundesinnenminister wegen möglicher Terror-Angriffe auf Anlagen mit hohem Gefahrenpotenzial für erforderlich hält, gibt es immer noch nicht – mehr als fünf Jahre nach dem 11. September 2001. Der Bau schmutziger Atombomben wird nicht mehr ausgeschlossen (siehe auch Polonium-Mord von Alexander Litwinenko).
Die im Geesthachter Atommüll-Zwischenlager eingesetzten Behälter seien „geeignet und zuverlässig“, stellte das Oberverwaltungsgericht Schleswig jetzt in seiner Begründung der Abweisung der Klage fest. Die Zuverlässigkeit fordert das Atomgesetz von dem Betreiber einer Atomanlage – im vorliegenden Fall von Vattenfall. Nach den jüngsten und bedrohlichen Zwischenfällen in schwedischen Vattenfall-Atomkraftwerken Forsmark I und II dürften wohl berechtigte Zweifel an der Sicherheitspolitik des Konzerns angebracht sein. EUGEN PRINZ, Schwarzenbek
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