: Jesiden müssen nicht zurück
ASYLVERFAHREN
Die Nachrichten von den Massakern der IS-Milizen im Irak, die für ihr Ziel eines Islamischen Staates (IS) vor dem Genozid an Christen und Jesiden nicht zurückschrecken, sind langsam auch bei der Justiz in Niedersachsen angekommen. Das Verwaltungsgericht Hannover verpflichtete aktuell das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen 18-jährigen Jesiden aus dem Irak als religiös verfolgten Flüchtling anzuerkennen. Das Bamf hatte seinen Asylantrag noch im Juni abgelehnt, da es keine ausreichende Bedrohung der jesidischen Bevölkerung im Irak gesehen hatte.
Ebenso hatte auch im Juni noch das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden und den Asylantrag eines anderen Jesiden verworfen. Laut dem TV-Magazin „Panorama“ stützte sich das Gericht dabei auf ein Urteil aus dem Jahre 2011, das Jesiden einen sicheren Aufenthalt im Irak attestierte.
Die Hannoveraner Richter gelangten aktuell zu einer ganz anderen Überzeugung und verpflichteten das Bamf, dem Mann den „internationalen Schutz als Flüchtling nach dem Asylverfahrensgesetz zu gewähren“. Die Kammer 6 des Gerichts hegte „keine Zweifel daran“, dass die dschihadistischen IS-Milizen zu Gräueltaten an Angehörigen der jesidischen Glaubensgemeinschaft bereit sind und dass den Jesiden deshalb „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“ eine „an den Glauben anknüpfende Gruppenverfolgung droht“.
Die Gewalttaten hätten schon zur Massenflucht geführt. „Die irakische Armee bietet keinen Schutz gegen den Vormarsch des IS im Nordirak und die kurdischen Peschmerga-Truppen konnten die Milizen bisher weder vertreiben noch ist eine Vertreibung auch nach Lieferung von Waffenhilfe aus dem Ausland absehbar“, sagen die Richter. Innerhalb des Iraks gebe es für Jesiden keinen Schutz, „weil die Fluchtwege in die kurdischen Autonomiegebiete durch die IS-Kämpfer abgeschnitten sind“.
Die Kammer weist daraufhin, – wohl an die Adresse des Bamf gerichtet –, dass ihr noch 50 Parallelverfahren von Jesiden zur Entscheidung vorliegen. Wie viele Verfahren – Niedersachsen ist eine Hochburg der jesidischen Community – noch bei den niedersächsischen Verwaltungsgerichten anhängig sind, kann der Flüchtlingsrat Niedersachsen nicht sagen. „Seit dem 10. Juni empfehlen wir allen Jesiden ohne Aufenthaltsstatus, einen Asylfolgeantrag zu stellen“, so ein Sprecher zur taz. KVA
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