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Terroristen ausgeliefert

TERROR Flugzeugangriffe hält kaum ein AKW aus

BERLIN taz | Nach der Katastrophe von Fukushima möchte die Bundesregierung die Sicherheit der deutschen Reaktoren erneut überprüfen, unter anderem in Hinblick auf mögliche Angriffe mit Flugzeugen. Tatsächlich aber sind ihr die Sicherheitsmängel längst bekannt.

In einer Anfang 2003 vorgelegten Studie, die die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit im Auftrag des Umweltministeriums erstellte hatte, werden für fünf AKWs Angriffe mit Flugzeugen durchgespielt – und zwar mit verschiedenen Flugzeuggrößen und Anfluggeschwindigkeiten. Die Ergebnisse wurden zwar nie veröffentlicht, der taz liegt aber eine Zusammenfassung aus dem Ministerium vor. Diese zeigt, dass bei den älteren Anlagen mit „großflächiger Zerstörung des Reaktorgebäudes“ zu rechnen ist. Die neuesten Kraftwerke würden dem Absturz kleinerer Maschinen vermutlich standhalten. Jedoch gibt es auch für sie Szenarien, in denen die „Beherrschung fraglich“ wird – etwa wenn herumfliegende Trümmer oder Brände ein sicheres Herunterfahren verhindern.

Zu ähnlichen Ergebnissen kommt die Internationale Länderkommission Kerntechnik, die bis zu ihrer Auflösung im Jahr 2009 die damals unionsgeführten Bundesländer Hessen, Baden-Württemberg und Bayern beraten hat.

Der Bericht des atomkraftfreundlichen Expertengremiums ist zwar geheim, in einem internen Vermerk aus dem hessischen Umweltministerium heißt es jedoch: Von allen deutschen AKWs hätten „nur die drei Konvoianlagen eine bauliche Auslegung, die einem gezielten Flugzeugabsturz ohne gravierende Freisetzungen radioaktiver Stoffe in die Umgebung der Anlagen standhalten kann“. Und selbst bei diesen dreien gebe es „noch nicht abschließend untersuchte neuralgische Punkte“.

Nach dem 11. September 2001 wurden verschiedene Schutzmaßnahmen diskutiert, wovon aber nur wenige realisiert wurden. An den AKWs Grohnde und Biblis wurden Nebelwerfer installiert, eventuell auch schon in Philippsburg. Durch eine künstliche Wolke soll Terrorpiloten der Anflug erschwert werden.

Unklar ist jedoch, ob das AKW schnell genug vernebelt werden kann. Von der ebenfalls diskutierten Störung des GPS-Navigationssystems nahm man wieder Abstand, weil dies auch den regulären Flugverkehr gestört hätte. Eine dritte Maßnahme schließlich – der Abschuss entführter Passagiermaschinen durch Kampfflugzeuge der Bundeswehr – erklärte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 für verfassungswidrig.

Bauliche Nachrüstungen der AKWs wiederum wären sehr viel teurer. Die Verstärkung der Reaktorhülle „käme einem Neubau gleich“, sagt Rainer Baake, der unter Jürgen Trittin Staatssekretär im Umweltministerium war. „Wenn die Betreiber die Kernkraftwerke mit baulichen Maßnahmen schützen müssten, würden sie sie vom Netz nehmen.“

FELIX WERDERMANN

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