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MIETERHÖHUNGENBGH schränkt ein

Der BGH hat Mieterhöhungen untersagt, wenn die tatsächliche Wohnungsfläche größer ist als im Mietvertrag ausgewiesen. Nur bei einer Differenz größer als zehn Prozent sei sie gerechtfertigt. Die Wohnflächenangabe sei eine „rechtsverbindliche Vereinbarung über die Beschaffenheit der Wohnung“. (Az.: VIII ZR 138/06) (epd)

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