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Katzen versichert, Hunde nicht

ABSICHERUNG Die Privathaftpflicht gehört zu den existenziellen Versicherungen und ist nicht teuer. Doch was deckt sie ab? Schäden an geliehenen Sachen zum Beispiel nicht

Haftpflicht im Test

■ In einer aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest schneiden viele Haftpflichtversicherungen nicht nur gut ab, sondern sie sind auch noch mal besser geworden als beim letzten Check 2012: 111 von 235 bewerteten Angeboten schneiden demnach mit „sehr gut“ ab, vier Tarife sogar mit der Traumnote von 0,7. Dieser Spitzenschutz ist ab 96 Euro im Jahr noch nicht mal besonders teuer. Lediglich die Hälfte kostet die günstigste sehr gute Privathaftpflichtversicherung. Solche Angebote sind auch interessant für alle, die bereits versichert sind. Denn der Test zeigt: Wer eine Police hat, die älter als 5 Jahre ist, fährt mit den neuen Angeboten sehr wahrscheinlich besser und günstiger.

VON HANNES KOCH

Der Fall schien klar. Für die Band, die bei ihrer Geburtstagsparty spielte, hatte sich die Sandra das E-Piano eines Freundes geliehen. Die Musik war super, das Fest rauschend. Schließlich passierte aber doch ein Malheur: Beim Rücktransport rutschte dem Geburtstagskind das geliehene Keyboard aus der Hand, prallte auf die Straße und büßte einige Tasten ein. „Kein Problem“, dachte die junge Frau, „das wird wohl meine Haftpflichtversicherung bezahlen.“

Doch da irrte sich Sandra. Denn bei geliehenen Gegenständen springt die Privathaftpflicht nicht ein. Solche Grundsätze sollte man kennen, wenn man eine derartige Versicherung abschließt, die gemeinhin als eine der wichtigsten überhaupt gilt. Deckt sie doch Alltagsrisiken ab, die im Extremfall Schäden in Millionenhöhe verursachen können. Ratsam erscheint es deshalb, die Privathaftpflicht daran zu orientieren, welchen Aktivitäten die Versicherten nachgehen. So braucht man für Sportwettkämpfe wie Radrennen oder bestimmte Tiere eine zusätzliche Absicherung.

Grundsätzlich steht es jedem frei, eine Privathaftpflicht abzuschließen. Sie tritt ein, wenn man im Privatbereich einen Dritten fahrlässig schädigt. Abgedeckt sind dann Schäden an Personen und Sachen. Diese können beispielsweise verursacht worden sein, wenn das eigene, auf dem Gehweg abgestellte Fahrrad umkippt und den Lack einer geparkten Edelkarosse beschädigt, die Frisbee-Scheibe über den Gartenzaun fliegt und das Fenster eines Nachbarhauses zerstört oder man am Strand aus Versehen die Brille des Freundes zertritt.

Nicht nur die VersicherungsnehmerInnen sind mit einer Privathaftpflicht geschützt, sondern auch die EhepartnerInnen und eingetragene PartnerInnen. Nicht eingetragene Lebenspartner kann man ebenfalls namentlich in den Vertrag aufnehmen. Ebenso mitversichert sind die eigenen Kinder und die der Partner. Wobei Nachwuchs unter sieben Jahren zwar mitversichert, aber juristisch „deliktunfähig“ ist. Für Schäden, die kleine Kinder verursachen, müssen grundsätzlich also nicht die Eltern aufkommen, sondern die Geschädigten. Einschränkung: Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, kann es anders aussehen. Für die Kleinen und ihre Aufsichtspersonen prüft der Versicherer aber in jedem Fall die Haftung und übernimmt die Abwehr von Ansprüchen, die Geschädigte stellen könnten.

Als Faustformel für die Deckungssumme einer Privathaftpflicht nennt Kathrin Jarosch, Sprecherin des Verbandes der Versicherungswirtschaft (GDV), „nicht unter drei Millionen Euro“. Warum derart hohe Summen? Weil ein typischer Fall so beschaffen sein kann: Mit dem Fahrrad verursacht man einen Verkehrsunfall, wobei einer der Verletzten eine Querschnittlähmung erleidet. Die Kosten für Behandlung, Pflege und Verdienstausfall können dann Millionen Euro betragen. Wenn keine Versicherung eintritt, wird man lebenslang zahlen und auf Sozialhilfeniveau leben.

Teuer ist eine normale Privathaftpflicht trotzdem nicht. Jahresprämien kosten beispielsweise ab 50 Euro. Die Summe hängt auch davon ab, wie die Versicherung ausgestaltet ist. Dabei spielen die Deckungssumme, der Selbstbehalt für kleine Schäden und etwaige Zusatzrisiken eine Rolle. In jedem Fall lohnt es sich, die Konditionen der Versicherungsunternehmen zu vergleichen. Die Stiftung Warentest bietet auf ihrer Internetseite umfängliche Informationen, auch zu aktuellen Policen.

Die Versicherung tritt ein, wenn im Privatbereich ein Dritter fahrlässig geschädigt wird

So sollte man darauf achten, welche Schäden laut Vertragsbedingungen erfasst sind. Gehören bestimmte Kosten dazu, die aus der Vermietung der eigenen Wohnung resultieren? Manche Wohnungsbesitzer vermieten ihre Bleibe beispielsweise über das Internet an Touristen. Stolpert nun einer der Urlaubsgäste während des Aufenthalts über eine defekte Türschwelle und bricht sich das Bein, kann dies zum Fall für die Privathaftpflicht werden. Andere Schäden, die mit Wohneigentum zusammenhängen, sind dagegen normalerweise Bestandteil der Policen. Werden Fußgänger auf dem Bürgersteig durch Gegenstände verletzt, die starker Wind vom Balkon der eigenen Wohnung geweht hat, ist dies in der Regel ein Fall für die Versicherung.

Abgedeckt sind ebenfalls Schäden aus normalen sportlichen Aktivitäten. Für spezielle Sportarten, die gefährlicher sind, muss man allerdings Zusatzversicherungen abschließen. Dazu gehören unter anderem Segeln und Jagen. Auch zahme Haustiere sichert die Haftpflicht ab. Wenn der Kater Nachbars Teppich verunreinigt, sollte das kein Problem darstellen. Bestimmte Tiere wie Hunde, Reitpferde oder Alligatoren sind dagegen ausgeschlossen und können in speziellen Policen abgesichert werden.

Wichtig ist auch die Abgrenzung zu anderen verwandten Versicherungen. Eine Privathaftpflicht tritt nicht für Schäden ein, die beim Fahren des eigenen Wagens entstehen. Hierfür gibt es die gesetzlich verpflichtende Kfz-Haftpflicht. Für Fälle, die während der Arbeit auftreten, können oder müssen Selbstständige eine Berufshaftpflicht abschließen. Arbeitnehmer sind dagegen über den Arbeitgeber versichert. Und auch für verantwortliche ehrenamtliche Tätigkeiten und Aktivitäten in Vereinen existieren spezielle Formen der Absicherung.

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