Berichtigung

■ Falsche Zahl: In der Geschichte „Timo will leben. Dann soll er“ in der taz.am wochenende vom 13./14. Dezember über den bedrohten Berufsstand der freien Hebammen haben wir fälschlicherweise Folgendes geschrieben: „Jährlich landen etwa 100 Personenschäden nach außerklinischen Geburten vor Gericht.“ Diese Zahl allerdings bezieht sich auf sämtliche Geburten, die von freiberuflichen Hebammen begleitet werden, auch innerhalb von Kliniken. Damit ist außerdem die ebenfalls im Text geäußerte Behauptung falsch, es handle sich dabei um jede hundertste außerklinische Geburt. Wir bedauern diesen Fehler und den verzerrten Eindruck, der dadurch entstanden ist, außerordentlich.