Anhörung von Eva Haule

FRANKFURT dpa ■ Die seit 21 Jahren inhaftierte ehemalige RAF-Terroristin Eva Haule ist nach Angaben der Bundesanwaltschaft vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einer Haftentlassung angehört worden. Einen Beschluss über die Aussetzung der lebenslangen Haftstrafe für Haule gebe es noch nicht, teilte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Haule sitzt im Frauengefängnis Berlin-Neukölln. Das Frankfurter Gericht muss über ihren Antrag auf Aussetzung ihrer Reststrafe auf Bewährung entscheiden. An der Anhörung nahmen auch Vertreter der Bundesanwaltschaft und Gutachter teil. Der zuständige Richter in Frankfurt, Karlheinz Zeiher, wollte die Anhörung nicht bestätigen. Die aus Tübingen stammende Eva Haule hatte im April 1994 wegen dreifachen Mordes im Zusammenhang mit dem Bombenanschlag vom 8. August 1985 auf den Frankfurter US-Militärflughafen lebenslange Haft erhalten und wurde 1986 festgenommen.