piwik no script img
taz logo

Archiv-Artikel

Anhörung von Eva Haule

FRANKFURT dpa ■ Die seit 21 Jahren inhaftierte ehemalige RAF-Terroristin Eva Haule ist nach Angaben der Bundesanwaltschaft vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einer Haftentlassung angehört worden. Einen Beschluss über die Aussetzung der lebenslangen Haftstrafe für Haule gebe es noch nicht, teilte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Haule sitzt im Frauengefängnis Berlin-Neukölln. Das Frankfurter Gericht muss über ihren Antrag auf Aussetzung ihrer Reststrafe auf Bewährung entscheiden. An der Anhörung nahmen auch Vertreter der Bundesanwaltschaft und Gutachter teil. Der zuständige Richter in Frankfurt, Karlheinz Zeiher, wollte die Anhörung nicht bestätigen. Die aus Tübingen stammende Eva Haule hatte im April 1994 wegen dreifachen Mordes im Zusammenhang mit dem Bombenanschlag vom 8. August 1985 auf den Frankfurter US-Militärflughafen lebenslange Haft erhalten und wurde 1986 festgenommen.

taz zahl ich

Ihnen liegt die taz am Herzen?

Dann hätten wir eine Bitte: Unterstützen Sie uns mit einem freiwilligen Beitrag! Denn wir sind auf unsere Leser:innen angewiesen, wenn wir taz.de auch weiterhin frei zugänglich halten wollen. Mit nur 5,- Euro sichern Sie unseren Journalismus und die Zukunft der taz – sind Sie dabei?