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DER MIETHAINebenkosten: Mondpreise nicht zulässig

Eve Raatschen

■ ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Telefon 431 39 40.

Gegen Ende des Jahres werden Hausverwaltungen und Vermieter hektisch: Die Nebenkostenabrechnung für 2010 muss bis zum 31. 12. 2011 beim Mieter sein. Wird die Abrechnung erst später zugestellt, kann der Mieter eine Nachzahlung verweigern.

Verbunden mit der Abrechnung ist häufig eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlung. Die kann nur dann vom Mieter verlangt werden, wenn vorher eine Abrechnung erstellt wurde. Die Höhe der neuen Vorauszahlung muss sich an den Kosten orientieren, die der Mieter im gerade abgerechneten Jahr hat tragen müssen.

Eine Vermieterin aus Berlin teilte einfach die Kosten, die der Mieter im Abrechnungsjahr zahlen musste durch zwölf, schlug einen Pauschalbetrag von zehn Prozent wegen möglicher Kostensteigerungen auf und verlangte auf dieser Basis eine höhere Vorauszahlung. Der Bundesgerichtshof hält dieses Verfahren für unzulässig. Wenn höhere Vorauszahlungen mit zu erwartenden Kostensteigerungen begründet werden, müssen die für die einzelnen Posten wie Müll oder Heizung genau benannt werden (VIII ZR 294/10, Urteil vom 28. 09. 2011).

Es lohnt sich daher nachzurechnen, um keine zu hohe Mietsteigerung zu zahlen. Eine angemessene Erhöhung der Vorauszahlungen müssen Mieter aber erst einmal zahlen, auch wenn es unter Umständen noch Streit um die zugrunde liegende Abrechnung gibt.

Ein wichtiger Hinweis noch für alle, die jetzt eine Abrechnung bekommen: Mieter müssen alle Einwendungen gegen die Abrechnung detailliert und binnen eines Jahres vortragen, am besten schriftlich und per Einschreiben. Wer innerhalb dieser Frist nicht reagiert oder nur Allgemeines schreibt wie „die Kosten sind zu hoch“, akzeptiert die Abrechnung und muss in der Regel zahlen – und zwar auch dann, wenn die Forderung des Vermieters unberechtigt ist. EVE RAATSCHEN

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