BAFÖG TROTZ VERMÖGEN
: Student muss zahlen

Ein Exstudent muss seine Studienförderung in Höhe von 14.000 Euro zurückzahlen, weil er bei seinem Bafög-Antrag seinen Kontostand verschwiegen hatte. Nach Angaben des Verwaltungsgerichtshofs Ba-Wü hatte der heute 37-Jährige die staatlichen Leistungen für sein Studium erhalten, obwohl er privat vermögend war. (dpa)