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BAFÖG TROTZ VERMÖGENStudent muss zahlen

Ein Exstudent muss seine Studienförderung in Höhe von 14.000 Euro zurückzahlen, weil er bei seinem Bafög-Antrag seinen Kontostand verschwiegen hatte. Nach Angaben des Verwaltungsgerichtshofs Ba-Wü hatte der heute 37-Jährige die staatlichen Leistungen für sein Studium erhalten, obwohl er privat vermögend war. (dpa)

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