piwik no script img

„Unpraktikables Gesetz“

■ Anwälte protestieren gegen Bundesgesetz gegen Geldwäsche

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Dachverband für 28 Regionalkammern, hat zu Beginn ihrer Jahrestagung in Lübeck gegen den neuen Entwurf für ein „Geldwäschegesetz“ scharf protestiert, da die Maßnahme einen Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt darstellt. Der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat hatte am Mittwoch beschlossen, daß Anwälte, die Geldbeträge über 20.000 Mark auf ein Anderkonto einzahlen, künftig der Bank den Namen ihres Mandanten preisgeben müssen. BRAK-Präsident Dr. Eberhard Hass: „Wir unterstützen voll das Ziel des Gesetzes, aber einen Eingriff in das Vertrauensverhältnis können wir nicht dulden.“

Die BRAK hatte selbst konstruktive Vorschläge unterbreitet, um mögliche „Schwarze Schafe“ in der Anwaltszunft aufzuspüren. So sollte ein Anwalt, der höhere Geldbeträge einzahlt, den Namen des Mandanten der jeweiligen zur Schweigepflicht verdonnerten Anwaltskammer melden. Parallel sollte auch die Bank zur Kontrolle die Kammer über Einzahlungsvorgänge informieren. Meldet ein Anwalt die Einzahlung nicht oder kommt der Kammer etwas komisch vor, sollte sie von sich aus Staatsanwaltschaft einschalten. Hass: „Über diesen Weg hätte man auch ermitteln können, ob beispielsweise auf mehrere Konten Geld eingezahlt worden ist.“ Der jetzige Entwurf ist laut BRAK ein „unpraktikables Gesetz“. Nunmehr müsse die Bank entscheiden, ob sie die Fahndung einschaltet. „Wie soll die Bank denn herausfinden, ob das Geld aus einem Drogengeschäft oder aus einer ganz normalen Steuerhinterziehung stammt?“ fragt Hass. Zudem sei der Geldwäsche effektiv kein Riegel vorgeschoben: Jeder Restaurant-Besitzer könnte mühelos unter seine Tageseinnahmen, die er per Geldbombe in den Nachttresor wirft, 10.000 Mark „schmutziges Geld“ mischen. Hass: „So haben sie innerhalb von 30 Tagen 300.000 Mark gewaschen.“

Als einen weiteren Anschlag auf das anwaltliche Vertrauensverhältnis wertet die BRAK den „Großen Lauschangriff“, wenn er mit „deutscher Perfektion“ angewendet wird. Hass: „Es wäre doch furchtbar, wenn wir plötzlich ein Abhörstaat werden.“ Kai von Appen

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen