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Neues Verfahren

■ Neß-Prozeß: Alle gehen in die Revision

Der Prozeß gegen zwei Polizeibeamte, die im Mai 1994 während einer Kundgebung gegen den österreichischen Rechtsausleger Jörg Haider den Journalisten Oliver Neß schwer verletzt hatten, wird auch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen. Alle drei Parteien – die Staatsanwaltschaft, die Verteidiger der Beamten sowie die Anwälte von Neß – haben gegen das Urteil Revision eingelegt.

Das teilten am Wochenende die Hamburger Gerichts-Sprecherin Monika Rolf-Schoderer sowie der Anwalt von Oliver Neß, Wolf-Dieter Reinhardt, mit. Hebt der Bundesgerichtshof das Urteil oder die Urteile auf, dann muß vor einer anderen Kammer des Landgerichts neu verhandelt werden.

Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Revision unter anderem damit, daß die Kammer im Fall des Angeklagten Olaf A. in der „tatsächlichen und rechtlichen Bewertung“ erheblich vom Plädoyer der Anklagebehörde abgewichen sei. Nicht nachzuvollziehen sei auch die Einlassung, daß Neß bei der Kundgebung am Gänsemarkt nicht von einem Schlagstock getroffen worden sei. Dies belege das Aufzeichnungsmaterial von dem Polizei-Übergriff aber überdeutlich.

Die Polizisten Olaf A. und Oliver H. waren unter anderem der Körperverletzung im Amt, der Nötigung und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt worden. Oliver H. hatte dem von Olaf A. am Boden fixierten Journalisten den Fuß dermaßen verdreht, daß Neß einen Bänderriß davongetragen hatte.

Während die Anwälte der Angeklagten auf Freispruch plädiert hatten, forderte die Staatsanwaltschaft für Olaf A. eine Geldstrafe in Höhe von 9600 Mark, für Oliver H. eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Mark. Die Angeklagten waren jedoch nur zu Geldstrafen von 3200 Mark und 4800 Mark verurteilt worden. Insgesamt habe die Kammer „im Zweifel für die Angeklagten“ entscheiden müssen.

lno/mac

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