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Weniger Rente, aber sicher

Rot-grün kürzt die Ruhegelder für SenatorInnen um ein Drittel. Andere Einkünfte werden künftig mit den Pensionen verrechnet  ■ Von Silke Mertins

SPD und GAL setzten gestern der allzu üppigen Versorgung ausgeschiedener Senatsmitglieder ein Ende. Die Ruhegelder der ehemaligen Regierungsmitglieder werden um rund ein Drittel gekürzt. Darauf einigten sich gestern die Spitzen der beiden Parteien, der Fraktionen und des Senats. Noch in diesem Monat soll die Neuregelung von der Bürgerschaft verabschiedet und damit einen Schlußstrich unter die seit Jahren in der Öffentlichkeit kritisierte Überversorgung der Ex-SenatorInnen gezogen werden.

Erstmals werden nun Regierungsmitglieder halbwegs wie der Rest der Bevölkerung behandelt. Ihre Pensionsansprüche errechnen sich künftig nach Lebensalter und Tätigkeitsdauer im Senat. „Lebensalterbezogenes Paketmodell“heißt diese Abspeckkur. Je älter der Senator ist und je länger er regiert, desto höher das Ruhegeld. Außerdem müssen SenatorInnen von ihrem Gehalt rund 800 Mark in die Pensionskasse einzahlen.

Wer, wie die neue SPD-Sozialsenatorin Karin Roth, beispielsweise 49jährig auf der Regierungsbank Platz nimmt, bekommt als „Sockel“von maximal 20 Jahren 25 Prozent des Senatsgehalts anerkannt. Für jedes Regierungsjahr kommen 2,5 Prozent dazu. Bleibt Roth vier Jahre im Senat, hat sie also Ansprüche über 35 Prozent erworben. Das sind 22.600 Mark.

Ruhegeld gezahlt wird frühestens ab dem 55. Lebensjahr. Wenn Roth zwischen 55 und 65 Jahren noch andere Einkünfte aus Vermietungen, einem neuen Job, freiberuflicher Tätigkeit oder Kapitalvermögen hat, wird das bis zu 50 Prozent mit der Pension verrechnet.

Noch einmal Glück gehabt haben Ex-Bürgermeister und Wieder-Notar Henning Voscherau, Ex-Umweltsenator und Neu-Shell-Vorständler Fritz Vahrenholt oder Ex-Innensenator und nun HSV-Geschäftsführer Werner Hackmann (alle SPD). Ihre Pensionen werden nicht angetastet. Die Neuregelung gilt nur für die Senats-Frischlinge. Für Altfälle wie Bausenator Eugen Wagner – seit 15 Jahren im Senat – wurde eine Übergangsreglung gefunden.

Das neue Modell sei „näher an der Realität der Menschen“, freute sich gestern GAL-Fraktionschefin Antje Möller über den Kompromiß. Auch ihr SPD-Kollege Holger Christier ist froh über die „festgeklopften Eckpunkte“. Grundlage der Neuregelung war zum einen ein Gutachten, das der Senat in Auftrag gegeben hatte, und zum anderen die Untersuchung der seit 1971 aus dem Senat ausgeschiedenen Mitglieder, 39 an der Zahl. Sieben Jahre lang regierten sie im Schnitt und erhielten dafür 13.040 Mark Ruhegeld. Nach der Neureglung würden sie nur durchschnittlich 8.777 Mark Pension erhalten; das entspricht einer Absenkung von 33 Prozent und ist weitergehender als alle bisher diskutierten Vorschläge.

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