Bombodrom: Klage abgelehnt

WITTSTOCK epd ■ Im Rechtsstreit um die Inbetriebnahme des „Bombodroms“ in Nordbrandenburg hat das Verwaltungsgericht Potsdam erstmals im Eilverfahren zugunsten des Verteidigungsministeriums entschieden. Der Antrag eines Hoteliers aus Mecklenburg-Vorpommern gegen den geplanten Luft-Boden-Schießplatz sei zurückgewiesen worden. Das öffentliche Interesse an der militärischen Nutzung des Geländes sei in diesem Fall höher bewertet worden als das private Interesse an einer überflugfreien Natur, teilte eine Gerichtssprecherin gestern mit. Bei gelegentlich zu erwartenden Überflügen in einer Mindesthöhe von 450 Metern im Sommer und 300 Metern zu anderen Jahreszeiten sei laut dem Beschluss des Gerichts in mehr als 30 Kilometer Entfernung von der nördlichen Platzgrenze nicht mit einer schweren und unerträglichen Beeinträchtigung durch Fluglärm zu rechnen. Die Störungen gingen nicht so weit, dass in Eigentumsrechte eingegriffen werde. Gewisse wirtschaftliche Nachteile müssten in Kauf genommen werden.