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D O K U M E N T A T I O N Kaufpreis DM 1, sofort

■ Wortlautauszüge aus dem NH–Verkaufsvertrag

„Es ist das ausdrücklich erklärte Ziel beider Seiten, daß nach der beabsichtigten übertragung die Gemeinnützigkeit der NH und der Regionalgesellschaften nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz beibehalten wird, und zwar insbesondere im Interesse des sozialen Schutzes der Wohnungsmieter der Gesellschaften.“ (...) Für einen solchen denkbaren Fall (Aberkennung der Gemeinnützigkeit, Anm. d. Red.), der aber wegen der erheblichen negativen Auswirkungen für die Mieter der Neuen Heimat unwahrscheinlich ist, sagt die BGAG bis Ende 1991 nach Abrechnung aller Vor– und Nachteile aus der Gemeinnützigkeit zusätzliche finanzielle Hilfen durch Darlehenserlaß bis zu einer Höchstgrenze von 400 Mio DM zu.“ „Sollten im Falle der Aufhebung der Gemeinnützigkeit - etwa durch eine Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, wie es die von Finanzminister Stoltenberg eingesetzte Kommission vorgeschlagen hat - Wohnungen in großer Zahl aus den Bindungen entlassen werden, so verpflichtet sich der Erwerber der Neuen Heimat, die sich daraus ergebenden Gewinne aus der Auflösung stiller Reserven bis zu einer Höhe von 500 Mio DM der BGAG als zusätzlichen Kaufpreis zu entrichten.“ „Der Kaufpreis für die Geschäftsanteile der NH beträgt DM 1 und ist sofort zur Zahlung fällig.“ „BGAG sorgt für insgesamt gesehen verlustfreie Bilanzen der NH–Regionalgesellschaften per 31.12.1985, zumindest durch Ausgleich etwaiger Verlustvorträge aus 1985 in der entsprechenden Bilanz per 31.12.1986. Für die verlustfreie Darstellung der Bilanzen per 31.12.1985 kann BGAG oder ein von dieser benannter Dritter Vermögensgegenstände der NH–Gruppe zu angemessenen Preisen erwerben.“ „Wenn das Land Nordrhein– Westfalen die in diesem Bundesland gelegenen Wohnungsbestände der Neuen Heimat letztlich doch nicht erwerben sollte, ist vorgesehen, die Wohnungsbestände über eine gemeinsame, von der BGAG und der Neuen Heimat zu bildende Vertriebsgesellschaft in dem erforderlichen Umfang und unter Berücksichtigung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften zu verkaufen.“ (dpa)

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