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Gericht rollt Sinto–Tod neu auf

■ Berufungsgericht verweist die Verhandlung des ungeklärten Todes ans Schwurgericht / Erst die Witwe brachte vor zwei Jahren uninteressierte Ermittler auf Trab / Starke Sicherheitsvorkehrungen / Empörte Öffentlichkeit

Aus Bochum Petra Bornhöft

Vor fast genau zwei Jahren starb der Schrottarbeiter Johann Matz nach einer Schlägerei im Bochumer Bordellviertel. Die Todesursache des Sinto wird weiterhin die Gerichte beschäftigen. Denn statt den beantragten Freispruch zu erhalten, muß der Angeklagte Reinhard Schilling (31) sich nun vor dem Bochumer Schwurgericht verantworten. Die sechste Strafkammer des Bochumer Landgerichtes sah sich in dem gestern abgeschlossenen Berufungsverfahren außerstande, die Vorgänge um den Tod des Sinto Johann Matz am 24. Oktober 1984 aufzuklären und zu ahnden. Weil das Gericht einen „hinreichenden Verdacht für Körperverletzung mit Todesfolge als gegeben“ ansah, erklärte es sich für nicht zuständig und verwies das Verfahren ans Schwurgericht. Damit wurde das Urteil des Bo chumer Amtsgerichtes aufgehoben, das im Frühjahr den Angeklagten wegen einfacher Körperverletzung zu fünfzehn Monaten Haft verurteilt hatte. Der unter starken Sicherheitsvorkehrungen abgehaltene Prozeß hatte in der Öffentlichkeit großes Aufsehen erregt, weil die Angehörigen des Toten schwere Vorwürfe gegen die ihrer Meinung nach schlampigen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft erhoben.Die Witwe Johann Matz hatte schließlich eigenhändig den Angeklagten aufgetrieben. Auf ihre Initiative hin protestierte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma beim nordrheinwestfälischen Justizministerium, und ein zweiter Sachverständiger wurde vom Gericht gehört, der die einseitige Darstellung seines Fachkollegen über die mutmaßliche Todesursache in Zweifel zog. (Ausführlicher Bericht in der morgigen taz–Ausgabe).

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