: Weihnachtsfriede am WAA–Bauzaun?
■ Landratsamt verbot nahezu alle geplanten Veranstaltungen / Kundgebung am 25.12. in Wackersdorf erlaubt / Mitnahme von Kindern ist untersagt, da sie sonst als „Schutzschild“ benutzt würden
Von Bernd Siegler
Nürnberg (taz) - In enger Absprache mit dem Innenministerium, der Regierung der Oberpfalz und der Polizei hat das Landratsamt Schwandorf mit einer sofort vollzogenen Allgemeinverfügung fast alle für Weihnachten und Sylvester geplanten Aktionen gegen die WAA verboten. Lediglich die ökumenische Andacht am 24.12. im Wald am Franziskusmarterl (14.00 Uhr) sowie die Kundgebung auf dem Wackersdorfer Marktplatz am zweiten Weihnachtsfeiertag (13.00 Uhr) wurden genehmigt. Den Veranstaltern für diese Kundgebung, zu der als Redner Robert Jungk vorgesehen ist, hat das Landratsamt die Auflage erteilt, keine Kinder mitzunehmen. „Aus den Erfahrungen der Vergangenheit wissen wir, daß Kinder als Schutzschild von Demonstranten benutzt werden“, begründete der zuständige Referent im Landratsamt Haberland diese Auflage. Über diese Auflage und die im Anschluß an die Kundgebung geplante und jetzt verbotene Weihnachtsdemonstration zum Roten Kreuz mit anschließender Umzin gelung des Bauzaunes muß das Verwaltungsgericht in Regensburg entscheiden. Zu den Weihnachts– und Sylvesteraktionen wurde mit Flugblättern bundesweit mobilisiert. Die WAA–Gegner wollten wie im letzten Jahr mit den beiden Platzbesetzungen um Weihnachten die Nächte im Wald verbringen und mit den Aktionen dokumentieren, daß ein Weihnachtsfriede in Wackersdorf ein „falscher Friede ist, solange am Projekt WAA festgehalten wird“. Mit der „ungünstigen Sicherheitsprognose“ begründete das Landratsamt Schwandorf die Verbote für die Weihnachtsfeier (24.12., 15.00 Uhr), die Demonstration zum Roten Kreuz mit anschließender Umzingelung (26.12., 14.00 bzw. 15.00 Uhr) und die große Sylvesterfeier (21.00 Uhr am Franziskusmarterl). Die „geplante Er des Landratsamts nicht wie in der Vergangenheit auf Weisung des Innenministeriums oder der Regierung der Oberpfalz erfolgt sei. In der Allgemeinverfügung, die auch alle etwaigen Ersatzveranstaltungen im Zeitraum vom 24.12. bis 1.1. verbietet, beruft sich das Landratsamt zusätzlich auf die Verfügung der Regierung der Oberpfalz vom 21.Mai dieses Jahres. Demzufolge ist in einem Sperrgebiet um die WAA „die Abhaltung öffentlicher Vergnügungen und das Aufstellen und Benutzen von Zeltlagern“ aus Sicherheitsgründen untersagt. Mit der gleichen Begründung verbot die Gemeinde Bodenwöhr das Kulturprogramm, das für den ersten Weihnachtsfeiertag um 14.00 Uhr ebenfalls am Franziskusmarterl vorgesehen war. Vorsorglich wies das Landratsamt daraufhin, daß die Errichtung „nicht genehmigter baulicher Anlagen und unverwahrter Feuer“ sowie das „Verwenden und Abschießen pyrotechnischer Gegenstände außerhalb der Sylvesterzeit“ als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sind.
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