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Mietvertrag mit Rechten gültig

Karlsruhe (ap) - In einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals Regeln dafür aufgestellt, wann und in welcher Höhe eine Stadt Schadenersatz leisten muß, wenn sie einer extremistischen Organisation die vertraglich zugesicherte Nutzung einer Veranstaltungshalle kurzfristig verweigert. In dem Fall ging es um eine Veranstaltung der Deutschen Volksunion mit dem britischen Historiker David Irving in der Luise–Albertz–Stadthalle in Oberhausen. Der Gerichtshof erkannte die Gründe der Stadt für ihren Rücktritt vom Mietvertrag nicht an: die Gefahr von Zerstörungen wegen der angekündigten Demonstration und eine Gefährdung des Ansehens der Namensgeberin der Halle durch den Veranstaltungszweck.

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