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Minister für die Volkszählung

■ Innenministerkonferenz und Bundesregierung registrieren wachsende Zustimmmung zur Volkszählung / Dennoch mehr Werbung / Asylbewerber aus Polen und Ungarn sollen Privilegien verlieren

Von Benedict M. Mülder

Berlin (taz) - „Erfreulich harmonisch“ verlief nach Angaben des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Hasselmann (CDU) gestern in Berlin, das Treffen mit seinen Amtskollegen aus den Ländern. Vor allem in Fragen der Volkszählung habe es keine unterschiedlichen Auffassungen gegeben, betonte Hasselmann vor der Presse. Die Innenminister gaben sich optimistisch, daß der von vielen Initiativen angestrebte Boykott im Sande verlaufe und keine ernst zu nehmenden Fehlerquoten einträten. In einem einstimmigen Beschluß hieß es: „Boykottaufrufe sind rechtswidrig.“ Im Unterschied zum Bundesinnenminister machte NRW– Innenminister Schnoor deutlich, daß Verweigerern nicht mit der großen Rute gedroht werden dürfe. Notfalls könne aber vom Ordnungswidrigkeitsgesetz Gebrauch gemacht werden. Kein Thema der Konferenz war nach Angaben von Teilnehmern die Frage, ob Boykotteure mit Entschädigungsansprüchen zu rechnen hätten. Kewenig beantwortete eine entsprechende Frage der taz: „Das kommt darauf an, wie zahlungskräftig jemand ist, der zum Boykott aufruft.“ Von einem lediglich theoretischen Problem sprach Schnoor. Während Zimmermann auf der Konferenz die Zahl der harten Boykotteure auf zehn Prozent bezifferte, berief sich die Bundesregierung gestern auf die neueste Umfrage des Emnid–Institutes. Danach wollen sich lediglich vier Prozent der Bevölkerung nicht zählen lassen. Demgegenüber waren sich die Grünen gestern in Bonn „ziemlich sicher“, daß die Zählung ihr Ziel nicht erreichen werde, „trotz der Repressionskampagne von seiten der Bundesregierung“. Diese reiche von Bespitzelungen, Aktenanlagen, Kündigung von Konten bis zur Behinderung von Flugblattaktionen. Einstimmig beschlossen die Länderinnenminister auch, daß für Polen und Ungarn ab 1. Mai die allgemeinen ausländer– und asylrechtlichen Vorschriften zu gelten haben. Härten sollen vermieden werden, indem die Besuchserlaubnis auf ein Jahr audgedehnt wird. Baden–Württembergs Vertreter betonte, daß in bezug zur Arbeitserlaubnis für Polen und Ungarn aber noch „zahlreiche Fragen“ offen seien.

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