: Illegale Polizeidurchsuchung
■ Düsseldorfer Fahndungskommando sprengte Mauern zum Büro der Arbeitlosenselbsthilfe / Schmierzettel ersetzt Durchsuchungsprotokoll / Polizei verhängt Informationssperre und verspricht Schadensersatz
Aus Bochum Petra Bornhöft
„Eine schlimme Sache“ nennt ein Sprecher der Düsseldorfer Polizei inoffiziell den Skandal, den sich Beamte des zentralen Fahndungskommandos vor zwei Wochen geleistet haben. Der Polizeipräsident werde sich „demnächst äußern“ zum gewaltsamen Aufbrechen des Büros der „Arbeitslosenselbsthilfe Düsseldorf“ (ALSH). „Auf keinen Fall“ stehe der Übergriff in Zusammenhang mit Treffen von Volkszählungsgegnern in den ALSH–Räumen, behauptete der Polizeisprecher gegenüber der taz. Nach Behördenversion war die Aktion am 11.4. „in allen Punkten verhältnismäßig und rechtmäßig“. Die Kripo fahndete nach dem mittlerweile festgenommenen Andreas K., der eine Prostiuierte zusammengeschlagen ha ben soll. Auf den Anrufbeantworter seines Opfers soll der Täter eine Telefonnummer gesprochen haben. Bei einem „Kontrollanruf“ der Fahnder meldete sich ein Mann - und schon raste der Pulk zielstrebig und ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl zum Flüchtlingsheim in der Oberbilker Allee. Man habe den „Hinweis“, der Gesuchte verstecke sich bei den Asylbewerbern, erklärten die Beamten einem verdutzten Hausmeister, und durchsuchten das Gebäude. Dabei entdeckte sie eine mit drei Schweißnähten verschlossene Stahltür ohne Klinke, die den Zugang zu angrenzenden Büros der ALSH versperrte. Flugs ließ der Oberkommissar die „Tür“ sprengen, wobei zahlreiche Mauerrisse entstanden. Eine dahinter gelegene Zwischenwand mußte noch eingetreten werden - dann standen die Polizisten in menschenleeren Büroräumen, allein mit vertraulichen Beratungsunterlagen von Arbeitslosen und Personalakten der ALSH. Mindestens eine Viertelstunde gingen die „Einbrecher“ unbeobachtet ihren Interessen nach. Ihre Hinterlassenschaft bestand aus einem Schmierzettel: „Die Tür zum Asylantenheim wurde heute durch die Polizei gewaltsam geöffnet. Nachfragen bitte an die genannte Dienststelle.“ Dort jedoch erhielt die ALSH keine Auskunft darüber, was die Beamten in den Räumen getrieben oder beschlagnahmt haben. Ein (gesetzlich vorgeschriebenes) Durchsuchungsprotokoll existiert möglicherweise gar nicht, zumindest wird es der ALSH bis heute vorenthalten. Auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde der ALSH wegen „des illegalen Polizei–Übergriffes“ reagierte die Behörde mit seltsamen Ungereimtheiten und eindeutigen Unwahrheiten. „Erst später“ habe sich „herausgestellt, daß der gesuchte K. eine Nummer erfunden hatte. Zufälligerweise war diese Nummer früher einmal der Telefonanschluß der ALSH“. Diese sechs Tage nach der Tat verbreitete Rechtfertigung bezeichnet die ALSH „als unverschämtes Vernebelungsmanöver“ der Polizei. Denn besagte Telefonnummer ist weder mit der alten, vor drei (!!) Jahren geänderten Nummer noch mit dem neuen Anschluß zu verwechseln. Während die ALSH sich weitere rechtliche Schritte vorbehält und auf die Handwerker wartet, bastelt die Polizei seit Tagen an einer Erklärung für ihre Unfähigkeit, Telefonbücher zu lesen. Sie hat Schadensersatz angekündigt.
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