Genug debattiert

■ Den Chilenen muß jetzt Asyl gewährt werden

Diejenigen, die sich mit Lust daran gemacht haben, die politische Vergangenheit der 15 Gefangenen in Chile zu sezieren, behaupten auch noch, es gebe derzeit gar keinen „Handlungsbedarf“ für die Bundesregierung. Selbst der Abgesandte des Auswärtigen Amtes, Botschafter Kullak–Ublik, sieht keine Eile: Die Gerichtsverfahren könnten sich ja noch bis ins Jahr 1990 hinziehen. Und dann sei Chile bereits eine Demokratie. Daß jemand bis dahin eben drei Jahre länger im Ungewissen bleibt, ob er nun hingerichtet wird oder nicht, macht für diese Leute offenbar keinen Unterschied. Die Art, wie die Debatte um die chilenischen Flüchtlinge geführt wird, geht am Kern vorbei. Nicht nur, weil die von vielen jetzt erst entdeckte Folter in Chile als der einzige Asylgrund scheint. Nicht nur, weil wir das Recht der Chilenen auf bewaffneten Widerstand gegen die Militärdiktatur nicht in Frage stellen können. Sondern vor allem deshalb, weil in der Debatte ausgeklammert wird, daß es für Demokraten immer Handlungsbedarf gegen eine Diktatur gibt. In diesem Fall trägt ein Asylangebot dazu bei, den Gefangenen schon jetzt internationalen Schutz zu geben - und nicht erst in den höchstens vier Tagen, die zwischen einem rechtskräftigen Todesurteil und der Hinrichtung liegen. Daß sich jetzt zwei Bundestagsausschüsse mitten in der Sommerpause mit den Chilenen beschäftigt haben, ist erfreulich. Darüber sollte jedoch nicht vergessen werden, daß das Selbstverständlichste in dieser Debatte immer noch nicht ausgesprochen wird: daß die nur noch für Chilenen geltende „Sicherheitsüberprüfung“ abgeschafft gehört; und daß keinem politischen Gefangenen aus Chile Asyl verweigert werden darf. Gaby Gottwald/Michael Rediske