: Wohnen in Südafrika: Status quo legalisiert
■ Botha unterstützt gegen ultrarechten Widerstand die Forderung seiner Berater, „graue“ Wohngebiete zuzulassen
Von Hans Brandt
Johannesburg (taz) - Der südafrikanische Staatspräsident P.W. Botha hat am Donnerstag seine Unterstützung für die Legalisierung der bestehenden gemischtrassischen Wohngebiete in den Großstädten des Landes, der sogenannten „grauen Gebiete“, ausgesprochen. Damit widerspricht Botha den nach den Wahlen für Weiße Anfang Mai ausgesprochenen Drohungen seiner Regierung, Schwarze, Mischlinge und Inder, die gesetzeswidrig in für Weiße reservierten Wohngebieten wohnen, zu verfolgen. Der Präsidentenrat, der als beratendes Gremium die Legalisierung der „grauen“ Gebiete vorgeschlagen hatte, hat gleichzeitig das Prinzip der Rassentrennung bestätigt. 15 oppositionelle Mitglieder des Ausschusses hatten sich geweigert, den Bericht zu unterschreiben. „Die Trennung von Wohngebieten bleibt nach wie vor fest bestehen“, sagte ein Vertreter der Gruppe. Dem Bericht zufolge wurden zwischen 1950 und 1984 mehr als 126.000 Familien, also mehr als 600.000 Menschen, aufgrund der Trennungsgesetze zwangsumgesiedelt. Die Anpassung dieses Gesetzes wird von der Regierung als ein wichtiger Schritt in dem angestrebten „evolutionären Reformprozeß“ verkauft. Auch dieser „Reformschritt“ ist jedoch durch zahlreiche zusätzliche Kontrollen und Einschränkungen entschärft worden. Zudem sind die „Reformen“ schon längst von der Realität des Landes überholt. Das zeigt die Existenz der „grauen Gebiete“. In ganz Südafrika gibt es einen Mangel an etwa einer halben Million Wohnungen für Schwarze, während in weißen Gebieten 37.000 Wohnungen leer stehen. So drängen gutverdienende Schwarze, Inder und Mischlinge auch gegen das Gesetz in „weiße“ Gebiete.
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