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Prozeß gegen Kühlturmbesetzer

Hamm (taz) - Vor dem Amtsgericht Hamm begann am Montag in entspannter Atmosphäre der Prozeß gegen fünf Männer und eine Frau, die im Juni letzten Jahres den Kühlturm des THTR in Hamm– Uentrop drei Tage lang besetzt hatten. Unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl hatten die sechs Mitarbeiter des Bielefelder Arbeitskreises „Gegengift“ beschlossen, ihre „Angst umzusetzen in Aktion“, sagten sie in ihrer ausführlichen Erklärung vor Gericht. So schien ihnen, daß Gesetze übertreten werden müßten, „wenn man/frau legale Umweltsünden anprangern will“. Das Eindringen wurde den sechs leichtgemacht. Unter dem mit Stacheldraht bewehrten Zaun konnten sie durchschlüpfen, nur wegen des Gepäcks mußten sie einen Draht durchknipsen. Die äußere Zugangstür zum Kühlturm war erst gar nicht verschlossen. Der Fahrstuhl, der sie in 181m Höhe transportierte, ließ sich mit Hilfe eines Schraubenziehers in Gang setzen. Das Gericht zeigte sich von der Geringfügigkeit des Sachschadens (2.500 DM) und der Ernsthaftigkeit des Anliegens so beeindruckt, daß Richter Brinkmann die Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Geldbuße anregte. Dem Vorschlag widersprach Staatsanwalt Kahnert. Deswegen wird das Verfahren am Mittwoch fortgesetzt. CoKa

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