„Vom Hofbaumeister zum KGB

■ Wie Dörfler die Verdienste um den Berliner VS zum Verhängnis wurden

Von Benedict M. Mülder

Dieter Dörfler ist heute seines Lebensweges vom „Hofbaumeister zum KGB–Agenten“ nicht mehr froh. Er fühlt sich sowohl vom Berliner Verfassungsschutz wie auch von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hereingelegt. Als ihn das Oberste Bayerische Landgericht in München 1986 wegen geheimdienstlicher Tätigkeit für den KGB verurteilte, brach für ihn eine Welt zusammen. In geradezu krankhafter Geständigkeitswut hatte er zuvor mitgeholfen, das Urteil gegen sich selbst zu schreiben. Er räumte zahllose Geschäfte ein, allerlei elektronisches Gerät, das unter die Embargo–Bestimmungen fällt, in den Osten geschmuggelt zu haben, und schließlich auch seine Kontakte zum KGB. Dabei ging er, so das „VS–Vertraulich“ gekennzeichneten Urteil, das Panorama von der Bundesanwaltschaft auszugsweise vorgelesen wurde, davon aus, „daß er vom Berliner Verfassungsschutz, für den er 1980/81 ein Haus baute, überprüft worden sei, seine Beziehungen zum KGB aber nicht entdeckt wurden“. Dörfler will heute seine Aussagen nur gemacht haben, weil ihm Bundesanwaltschaft wie BKA–Ermittler eine geringe Strafe in Aussicht gestellt hatten. „Dafür habe ich mich kooperativ gezeigt“, betont er. Über die verschlungenen Pfade des teilweise illegalen Ost–West–Handels lieferte er dem BKA zusätzliche wertvolle Informationen, schrieb eigens ein Gutachten darüber. Vollends fuchst es Dörfler, daß die Gelder, die er durch den in „Schwarzarbeit“ errichteten Bau für den Berliner VS–Mann Grünhagen verdiente, seiner Ansicht nach in der Urteilsbegründung verschleiert wurden. Tatsache jedenfalls ist, so die Aussage eines BKA–Mannes, daß ein BKA–Ermittler eigens beim Berliner Verfassungsschutz vorstellig wurde. Danach wurde auch aus Berlin darauf gedrungen, daß „aus der Sache nichts größeres wird, daran wäre uns sehr gelegen“. Im Urteil werden denn auch die Umstände des merkwürdigen Häuslebaues nicht mehr gewürdigt. Fazit des enttäuschten Dörflers, der eine Bewährungsstrafe erhofft hatte: „Laß dich nie auf Kooperationen mit dem BKA ein.“