: „Vom Hofbaumeister zum KGB
■ Wie Dörfler die Verdienste um den Berliner VS zum Verhängnis wurden
Von Benedict M. Mülder
Dieter Dörfler ist heute seines Lebensweges vom „Hofbaumeister zum KGB–Agenten“ nicht mehr froh. Er fühlt sich sowohl vom Berliner Verfassungsschutz wie auch von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hereingelegt. Als ihn das Oberste Bayerische Landgericht in München 1986 wegen geheimdienstlicher Tätigkeit für den KGB verurteilte, brach für ihn eine Welt zusammen. In geradezu krankhafter Geständigkeitswut hatte er zuvor mitgeholfen, das Urteil gegen sich selbst zu schreiben. Er räumte zahllose Geschäfte ein, allerlei elektronisches Gerät, das unter die Embargo–Bestimmungen fällt, in den Osten geschmuggelt zu haben, und schließlich auch seine Kontakte zum KGB. Dabei ging er, so das „VS–Vertraulich“ gekennzeichneten Urteil, das Panorama von der Bundesanwaltschaft auszugsweise vorgelesen wurde, davon aus, „daß er vom Berliner Verfassungsschutz, für den er 1980/81 ein Haus baute, überprüft worden sei, seine Beziehungen zum KGB aber nicht entdeckt wurden“. Dörfler will heute seine Aussagen nur gemacht haben, weil ihm Bundesanwaltschaft wie BKA–Ermittler eine geringe Strafe in Aussicht gestellt hatten. „Dafür habe ich mich kooperativ gezeigt“, betont er. Über die verschlungenen Pfade des teilweise illegalen Ost–West–Handels lieferte er dem BKA zusätzliche wertvolle Informationen, schrieb eigens ein Gutachten darüber. Vollends fuchst es Dörfler, daß die Gelder, die er durch den in „Schwarzarbeit“ errichteten Bau für den Berliner VS–Mann Grünhagen verdiente, seiner Ansicht nach in der Urteilsbegründung verschleiert wurden. Tatsache jedenfalls ist, so die Aussage eines BKA–Mannes, daß ein BKA–Ermittler eigens beim Berliner Verfassungsschutz vorstellig wurde. Danach wurde auch aus Berlin darauf gedrungen, daß „aus der Sache nichts größeres wird, daran wäre uns sehr gelegen“. Im Urteil werden denn auch die Umstände des merkwürdigen Häuslebaues nicht mehr gewürdigt. Fazit des enttäuschten Dörflers, der eine Bewährungsstrafe erhofft hatte: „Laß dich nie auf Kooperationen mit dem BKA ein.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen