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Vierzig Prozent bis zum Jahr 2000

■ SPD–Vorstand will Frauenquotierung verbindlich festlegen / Stufenweise Einführung

Aus Bonn Ursel Sieber

Der SPD–Parteivorstand hat gestern beschlossen, die Frauenquotierung von 40 Prozent bis zwei Jahre vor der Jahrtausendwende schrittweise einzuführen. Eine Änderung der Satzung soll das verbindlich festschreiben. In mehreren Stufen muß demnach der Anteil von Frauen in den Parteigremien und in den Parlamenten erhöht werden: Mindestens 40 Prozent soll der Frauenanteil schließlich betragen. In die Satzung soll aufgenommen werden, daß in Zukunft quotiert werden muß. In knapp einem Jahr wird ein SPD–Parteitag die endgültige Entscheidung treffen. Für die Satzungsänderung ist eine Zwei– Drittel–Mehrheit notwendig. Die Zeitspannen für die Umsetzung der Quoten–Regelungen sind allerdings weit gefaßt. Innerparteilich müssen alle Vorstandsplätze, Gremien und Parteitagsdelegierte ab 1990 zu 33 Prozent und ab 1994 zu 40 Prozent mit Frauen besetzt werden. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) wollte innerparteilich die 40 Prozent– Quote ab 1992. Noch länger soll es bei der Besetzung der Mandate für die Parlamente dauern: Fortsetzung auf Seite 2 Kommentar auf Seite 4 Ab 1990 müssen ein Viertel, ab 1994 ein Drittel und ab 1998 40 Prozent der Plätze mit Frauen besetzt werden. Der Parteivorstand folgte damit dem Votum des SPD– Präsidiums, das die Quotierungsregelung um vier Jahre nach hinten verschoben hatte: Nach dem Willen der ASF sollte die 40 Prozent–Quotierung für Mandate ab 1994 eingeführt werden. Die ASF–Vorsitzende Inge Wettig–Danielmeier bewertete gestern den Beschluß des Vorstands als „sehr positiv“: Der Zeitplan der ASF sei zwar nicht eingehalten worden, aber der Vorstand habe die Muß–Quotierung von 40 Prozent anerkannt. Über Ausnahmeregelungen ist gestern im Vorstand noch keine Entscheidung gefallen: Unterhalb einer bestimmten Mitgliederzahl soll in den Ortsverbänden nur noch eine „Soll–Bestimmung“ gelten. Im Gespräch ist, die Grenze bei 50, 100 oder 150 Mitgliedern anzulegen. Bei einer Obergrenze von 100 Mitgliedern würde allerdings schon fast die Hälfte der Ortsverbände aus der Quotenregelung wieder herausfallen. Diese Entscheidung wird somit erst vor dem Parteitag im kommenden Sommer fallen. Wie Inge Wettig–Danielmeier betonte, soll die Quotierung auch durch die Wahlordnung abgesichert werden.

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