: Irland: Streit um Auslieferungsgesetz
■ Konvention zur Bekämpfung des Terrorismus von irischem Parlament eingeschränkt: Britische Auslieferungsgesuche müssen gesondert geprüft werden / Thatcher beleidigt
Aus Dublin Ralf Sotschek
Am Dienstag trat die „Europäische Konvention zur Bekämpfung des Terrorismus“ in Irland in Kraft. Zum ersten Mal in der Geschichte der Insel werden damit Auslieferungen bei politisch motivierten Straftaten offiziell möglich. Inoffiziell hatte sich diese Praxis in den letzten Jahren immer mehr durchgesetzt, indem man Angeklagten die politischen Motive einfach absprach und britischen Auslieferungsersuchen stattgab. Die Konvention sieht vor, daß bei Flugzeugentführungen, Kidnapping, Mord durch Bombenanschläge oder automatische Waffen und bei Diplomatenmord die TäterInnen ohne Prüfung der Motive ausgeliefert werden müssen. Fraglich ist, ob die Konvention auch rückwirkend gilt. In der Republik Irland leben mindestens zweihundert Menschen, die in Großbritannien und Nordirland per Haftbefehl gesucht werden, in den meisten Fällen wegen Mitgliedschaft in der verbotenen „Irisch–Republikanischen Armee (IRA)“. Die Ratifizierung der Konvention war stark umstritten. Kritiker wiesen auf die „Birmingham Six“ und ähnliche Fälle in Großbritannien hin, wo irische StaatsbürgerInnen nach der Beweislage offenbar seit Jahren unschuldig im Gefängnis sitzen. Regierungschef Haughey forderte von London als Vorbedingung für die Ratifizierung der Terrorismus–Konvention eine Reform der nordirischen „Diplock–Gerichte“, wo bisher nur ein Richter ohne Geschworene entscheidet. Dazu ließ die britische Premierministerin Thatcher jedoch keine Bereitschaft erkennen. Nach dem IRA–Bombenanschlag im nordirischen Enniskillen Anfang November, bei dem elf Menschen getötet wurden, trat ein Meinungsumschwung in Irland ein. Regierung und Opposition waren sich einig, daß die Konvention wie geplant zum 1. Dezember in Kraft treten müsse. Allerdings baute Haughey eine „Sicherung“ ein: Am Dienstag abend verabschiedete das irische Parlament ein Gesetz, das die Terrorismus–Konvention geringfügig einschränkt. Bei britischen Auslieferungsersuchen muß der Rechtsberater der irischen Regierung die Rechtmäßigkeit dieser Anträge überprüfen. Thatcher griff daraufhin Haughey scharf an. Sie sagte vor dem britischen Unterhaus, das Gesetz werde Auslieferungen in Zukunft eher erschweren anstatt sie zu erleichtern. Auch von Nordirlands Protestanten kam erbitterte Kritik. Der radikale Pfarrer Ian Paisley warf Haughey vor, er stecke „mit den Terroristen unter einer Decke“. Die Opposition wagte jedoch nicht, gegen das Gesetz zu votieren, sondern enthielt sich der Stimme, da Regierungschef Haughey Neuwahlen noch vor Weihnachten angekündigt hatte, falls sein Gesetz abgelehnt würde. Noch ist Haugheys Rückhalt bei den WählerInnen nach nur zehn Monaten Amtszeit zu groß, als daß die Opposition Neuwahlen riskieren will. Gefahr droht der irischen Regierung heute noch einmal, wenn das Gesetz in den Ausschüssen behandelt wird. Die Parteien werden versuchen, verschiedene Änderungen einzubringen. Da Haughey das Gesetz zu einer Überlebensfrage seiner Regierung erklärt hat, ist mit einem Kompromiß zu rechnen: die Gültigkeit des Gesetzes wird wohl auf ein Jahr begrenzt und dann im Parlament neu verhandelt werden.
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