: Startbahn: Razzien in Hessen
■ Auf der Suche nach Frank Hoffmann ließ die Bundesanwaltschaft 22 Wohnungen und das „Freie Kultur Cafe“ in Rüsselsheim durchsuchen / Drei neue Haftbefehle erlassen - aber nicht wegen Mordverdachts
Von Klaus–Peter Klingelschmitt
Frankfurt (taz) - In den Morgenstunden des gestrigen Donnerstags sind „bei der Suche nach Frank Hoffmann“ - im Rhein– Main–Gebiet insgesamt 22 Wohnungen und das „Freie Kultur Cafe“ in Rüsselsheim durchsucht worden. Das teilte der Sprecher der Bundesanwaltschaft (BAW), Alexander Prechtel, gestern in Karlsruhe mit. Darüber hinaus gab die BAW die Existenz von drei weiteren Haftbefehlen im Zusammenhang mit der Fahndung nach Mitgliedern der sogenannten Gruppe Eichler (BAW) bekannt. Alle Hausdurchsuchungen, so Prechtel zur taz, seien jedoch „ohne Ergebnis“ geblieben. Laut Bundesanwaltschaft wurden nur solche Wohnungen oder Zentren durchsucht, bei denen der Verdacht bestanden habe, daß dort Personen wohnen, die Frank Hoffmann kannten. Hoffmann wird seit dem 6.11. im Zusammenhang mit den Todesschüssen auf zwei Polizeibeamte an der Startbahn mit Haftbefehl gesucht. Wie ein Mitarbeiter des „Freien Kultur Cafes“ auf Nachfrage erklärte, sind in Rüsselsheim mindestens sieben Wohnungen und das Cafe „ohne Durchsuchungsbefehl“ heimgesucht worden. Mit der Begründung „Gefahr im Verzuge“ seien die Beamten des Sonderkommandos Startbahn (SoKo) in einem Fall mit gezogenen Waffen um 2 Uhr früh durch das Fenster in eine Wohnung eingedrungen. Andere Personen wurden mit vorgehaltenen Waffen aus dem Schlaf gerissen. Wie der Mitarbeiter des Cafes weiter meinte, hätten die Beamten wohl tatsächlich nur nach Frank Hoffmann „oder seinem Koffer“ gesucht, denn Schubladen und Schreibtische blieben unangetastet: „Dafür haben die aber unter die Betten und in die Schränke geschaut.“ Fortsetzung auf Seite 2 Die Bundesanwaltschaft gab gestern darüber hinaus bekannt, daß im Zusammenhang mit der Fahndung nach den Mitgliedern der „Gruppe Eichler“ (BAW–Sprecher Prechtel) auf Antrag der Bundesanwaltschaft von einem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) schon am 1. Dezember drei weitere Haftbefehle erlassen worden seien. Die jetzt mit Haftbefehl gesuchten Personen - zwei Männer und eine Frau - seien jedoch „in ihrem gewohnten Lebensumfeld“ bislang nicht angetroffen worden. Ihnen wird von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, an Anschlägen auf Strommasten, die von der „Gruppe Eichler“ ausgeführt worden sein sollen, beteiligt gewesen zu sein. Aufgrund von Haftbefehlen wegen des Verdachts, als Mitglieder einer „terroristischen Vereinigung“ (BAW) Anschläge auf diverse Einrichtungen an der Startbahn West und auf Strommasten verübt zu haben, sitzen derzeit zwei Personen und Andreas Eichler in U–Haft. Eichler wird allerdings auch verdächtigt, die beiden Polizisten Eichhöfer und Schwalm erschossen zu haben. Bei drei weiteren Personen wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Noch immer flüchtig ist Frank Hoffmann, den die Bundesanwaltschaft gleichfalls zur „Gruppe Eichler“ rechnet und dessen Haftbefehl - wie nur noch bei Eichler - auf „Mordverdacht“ lautet. Dazu kommen die drei neuen Haftbefehle, so daß der „Gruppe Eichler“ von der BAW jetzt insgesamt zehn Personen zugeordnet werden.
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