: Beklagenswerte Holzschutz–Opfer
Bonn (taz) - Für Tausende von Holzschutzmittel–Geschädigten, die immer noch auf eine finanzielle Entschädigung durch die Herstellerfirmen warten, fällte das Oberlandesgericht Köln gestern eine günstige Entscheidung. Auf Antrag der Familie Zapke, die seit Jahren ihr Haus wegen Gesundheitsschäden und Allergien nicht mehr bewohnen kann, wurde der Kölner Prozeß gegen die Herstellerfirma DESOWAG ausgesetzt, um das Ergebnis umfangreicher Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft abzuwarten: Dort laufen Verfahren gegen 140 leitende Mitarbeiter aus 40 Chemiefirmen wegen Körperverletzung durch dioxinhaltige Holzschutzmittel. Nachdem eine erstinstanzliche Klage der Familie Zapke gescheitert war, wurden in der jetzigen Berufungsinstanz die Ansprüche der Geschädigten als begründet vorausgesetzt. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in diesem Jahr in einem anderen Fall die Vergiftung durch Holzschutzmittel als erwiesen angesehen und den Betroffen die Erstattung des Kaufpreises ihres Hauses und der Abrißkosten zugesprochen. Auch das Haus der sechsköpfigen Familie Zapke in Engelskirchen bei Gummersbach, deren Fall durch die Medien publik wurde, kann nicht mehr saniert werden. Die geschädigte Familie wohnt in einem Anbau neben ihrem Haus, das vollständig eingerichtet quasi zu einem Gift–Museum geworden ist. Charlotte Wiedemann
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