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Galinski fordert Konsequenzen

■ Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin akzeptiert Entschuldigung des Verteidigungsministeriums für Beitrag über Massenvernichtung von Juden / Mit der Entschuldigung allein sei es allerdings nicht getan

Berlin (ap/dpa) - Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Heinz Galinski, hat die Entschuldigung des Bonner Verteidigungsministeriums für einen Artikel, in dem die Massenvernichtung von Juden durch die Nationalsozialisten als ein Beispiel für den Sieg des Wirtschaftlichkeitsprinzips beschrieben wird, akzeptiert. Zugleich beharrte Galinski aber auf personellen Konsequenzen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Interview mit Radio Jerusalem nannte es Galinski erfreulich, daß sich die Parlamentarische Staatssekretärin, Agnes Hürland–Büning, von der Veröffentlichung in den „Unterrichtsblättern für die Bundeswehrverwaltung“ distanziert und für den „dummen und geschmacklosen Vergleich“ entschuldigt habe. Damit allein sei es allerdings nicht getan, fügte Galinski hinzu. Um vergleichbare Vorkommnisse in der Bundeswehr für die Zukunft zu vermeiden, sei es „unerläßlich, die Fehldisposition zu korrigieren und personelle Konsequenzen“ zu ziehen. Das Verteidigungsministerium hatte dazu erklärt, der Verfasser habe verdeutlichen wollen, daß das Prinzip Wirtschaftlichkeit pervertiert werden könne, wenn es nur rein formal gesehen werde und nicht ethisch bestimmt sei. Der Vorgang werde zur Zeit geprüft. In dem Aufsatz über das Wirtschaftlichkeitsprinzip hat der Vizepräsident der Münchener Wehrbereichsverwaltung VI, Rainer Reinhart, ausgeführt: „Damit aber stellt sich die grundsätzliche Frage, ob sich Wirtschaftlichkeit als formales Prinzip in einer am Gemeinwohl ausgerichteten ausführenden Gewalt überhaupt durchgängig anwenden läßt. Wird es nur als Verhältnis Er gebnis/Mitteleinsatz gesehen, dann war der Einsatz von Giftgas zur Massenvernichtung von Juden anstelle der individuellen Hinrichtung auch ein Sieg des Wirtschaftlichkeitsprinzips. Diese furchtbare Episode unserer Geschichte zeigt jedoch, daß für die öffentliche Hand in einer rechtsstaatlichen Demokratie dieser Grundsatz nur einer unter mehreren ihr Handeln bestimmenden Prinzipien sein kann und darf, und - wie noch zu zeigen sein wird - vor allem in höheren Entscheidungsebenen nicht einmal das maßgebende bei Zielkonflikten.“ Galinski bezeichnete diese Äußerungen von Reinhart nicht nur als geschmacklos, sie stellten außerdem eine flagrante Verun

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