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taz–Redakteurin erneut heimgesucht

■ BKA spricht von „mitgliedschaftsähnlicher Betätigung“ der Journalistin bei RZ und Rote Zora / Gewaltsam Zugang zu Wohnung verschafft / taz verwahrt sich gegen Vorgehen des BKA

Aus Bochum Walter Jakobs

Im Zusammenhang mit der Groß– Razzia kurz vor Weihnachten haben Beamte des Bundeskriminalamtes am Mittwoch dieser Woche erneut mehrere Wohnungen in Bochum, Duisburg und Hamburg durchsucht. In Bochum verschafften sich die Beamten erneut gewaltsam Zutritt zu der Wohnung der in Urlaub weilenden taz–Redakteurin. Nachdem bei der ersten Durchsuchung vor allem Schriftstücke - unter anderem das Buch von Bommi Baumann: „Wie alles anfing“ - beschlagnahmt worden waren, nahmen die Beamten nun ein privates Fotoalbum, einen unentwickelten Film und einen alten Reisepaß mit. Als Grund für die erneute Durchsuchung gab der Sprecher der Bundesanwaltschaft, A. Prechtel, an, daß gegen die Kollegin der „dringende Tatverdacht“ einer „Mitgliedschaft oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“ bestehe. Prechtel verweigerte erneut jede Konkretisierung der Vorwürfe. Es gehe um „mitgliedschaftsähnliche Betätigungen“. Die Verdachtsmomente bezögen sich auf die „Revolutionären Zellen“ und die „Rote Zora“. Bei den Durchsuchungen der Wohnung und des Bochumer taz–Büros sind sämtliche Schutzrechte für Journalisten verletzt worden. Der Versuch, mit Hilfe journalistischer Archive Einblick in die politische Szene zu bekommen ist der vorläufige Höhepunkt einer ganzen Serie von entsprechenden Rechtsbrüchen. In einer Erklärung hat sich die taz bereits am 21. Dezember 1987 mit aller Schärfe gegen den Angriff auf die journalistische Arbeit ihrer Bochumer Redakteurin verwahrt und mit Nachdruck hinter sie gestellt.

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