Hessische Diäten abgespeckt

Frankfurt/Wiesbaden (taz) - Als „Korrekturen am Selbstbedienungsladen Diätengesetz“ bezeichnete Georg Dick (Grüne) gestern in Wiesbaden den Versuch von CDU/FDP und SPD, dem Diätenskandal in Hessen die Dimensionen zu nehmen. In einer gemeinsamen Sitzung hatten sich die drei Fraktionen, die das Diätengesetz (taz vom 6.7.) bereits im Februar verabschiedet hatten, auf eine Revision ihres „Bereicherungsgesetzes“ (Grüne) verständigt.

In insgesamt neun Punkten wird das verabschiedete Gesetz jetzt geändert und verfassungsgemäß getrimmt: Unter anderem soll in dem neuen Entwurf, der am 13.Juli im Landtag eingebracht werden wird, die doppelte Versorgungsberechtigung des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der Fraktionsvorsitzenden entfallen, weil sie gleichzeitig Abgeordnete sind. Auch das sogenannte Übergangsgeld soll nach der „einfachen Diät“ berechnet werden.

Auf die doppelten Diäten für ihre Fraktionsvorsitzenden der Hauptstreitpunkt im Diätenskandal - wollten die Vertreter der etablierten Parteien allerdings nicht verzichten. Die Grünen wollen deshalb das Bundesverfassungsgericht anrufen, falls der Landtag in der kommenden Woche dem Gesetzesentwurf der Grünen auf vollständige Aufhebung des Diätenerhöhungsgesetzes nicht zustimmen sollte.

kpk